Ing.-Büro Berechnungsservice H&S Dipl.-Ing. Harald Selbmann
Ing.-Büro Berechnungsservice H&SDipl.-Ing. Harald Selbmann

Gebäudeenergieberatung

Wozu Energieberatung durch unser Büro?

  • steigende Energiepreise + Klimaerwärmung
  • Nutzung staatliche Förderung für die Gebäudesanierungen (Zuschüsse / Kredite)
  • neue gesetzliche Bestimmungen
  • Lohnt sich der Einsatz regenerativer Energien?
  • bauphysikalische Gefahren bei falscher Sanierung (Schimmel) vermeiden
  • ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden 

Unser Büro berät Sie ohne wirtschaftliche Eigeninteressen, da wir keine Geräte/Anlagen/ Montagen verkaufen. Wir arbeiten auf Festpreis/Honorarbasis sind deshalb nur unseren Kunden/Auftraggebern verpflichtet.

 

Der Büroinhaber ist gelisteter Energieffizenz-Experte für bundeseigene Förderprogramme

(DENA-Liste) für:

  • BAFA-Vor Ort Energieberatungen- für Wohn-und Nichtwohngebäude
  • BAFA Energieberatung (DIN 18599, DIN EN 16247 (Energieberatung für KMU-Betriebe)
  • BAFA gelisteter Berater für kommunale Objekte
  • gelisteter Energieeffizienzexperte (EEE) für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) 
  • gelisteter Berater für energetische Förderprogramme der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Welche Möglichkeiten der Beratung gibt es?

geförderte Beratung (iSFP Vor-Ort-Beratung):

Für eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei größeren Investitionen benötigen Sie eine detaillierte Berechnung und Analyse des Gebäudes, sowie eine Kostenschätzung mit einer ganzheitliche Betrachtung Ihres Gebäudes, in deren Rahmen das Zusammenspiel aller Einzelmaßnahmen (inkl. Fördermöglichkeiten) berücksichtigt wird.

Diese Beratung wird staatlich über die BAFA gefördert. Sie beinhaltet ein Paket aus Vor-Ort-Begehung, Beratung und Beratungsbericht inkl. Durchsprache. Der genormte Beratungsbericht als iSFP (individueller Sanierungs-fahrplan) mit Umsetzungshilfe versetzt den Eigentümer einer Wohnimmobilie in die Lage, sich auf notwendige energetische Sanierungen der Gebäudehülle und  Anlagen-technik einzustellen.

Werden Maßnahmen aus dem iSFP umgesetzt kann ein zu-

sätzlicher Zuschussbonus und ein erhöhter förderfähiger Kostenrahmen genutzt werden.

Diese Beratung dürfen nur qualifzierte und namentlich gelistete Energieberater durchführen. Herr Selbmann besitzt eine entsprechende Listung (BAFA und DENA).

 

ACHTUNG!

Seit 2024 gab es eine umfangreiche Veränderung des Förderprogramm. Die Kosten für eine Vor-Ort-Beratung bei einem Einfamilienhaus werden von der BAFA nun zu max. 50% (bei Ein-u. Zweifamilienhäusern bis 1.300 €, MFH mit mehr als 3 Wohnungen bis 1.700 €) gefördert.

Die Kosten einer Beratung für ein Einfamilienhaus liegen z.B. bei 1.300€ (Brutto).

Weiterhin sind nur noch iSFP-Beratungen (individueller Sanierungsfahrplan) förderbar.

Der Auftraggeber/Hauseigentümer bekommt z.B. bei einem iSFP-Beratungshonorar von 

1.300 Euro brutto von der BAFA einen Zuschuss von 650,00 Euro! 

 

Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie uns an (Tel. 0170-2462333) oder nutzen Sie unser Kontakt-formular. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Kurzberatung:

Sie wollen wissen, ob sich eine Energieberatung auch für Sie lohnt?
Im Rahmen der Kurzberatung wird eingeschätzt, wie viel Energie bei Ihrem Gebäude eingespart werden kann, welche Maßnahmen sich grundsätzlich anbieten und ob sich eine umfangreiche Sanierung wirtschaftlich lohnt. Dies geschieht nach einer kurzen Besichtigung vor Ort mit einem anschließenden Beratungsgespräch (insgesamt 1...1,5 Stunden). Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nicht.

Nach dieser ersten Grobanalyse entscheiden Sie selbst, ob eine detaillierte Berechnung für Ihr Gebäude sinnvoll ist. Die Kosten betragen für ein Einfamilienhaus ca. 300 € zzgl. MWST+ Anfahrtskosten.

Energiesparcheck (Kurzberatung mit vereinfachten energetischen Berechnungen):

Möchten Sie Ihre Entscheidung anhand von detaillierteren Informationen treffen, so können Sie das Gebäude auch vorab über eine vereinfachte Energieberatung beurteilen lassen. Dabei erhalten Sie erste überschläglich ermittelte Zahlen zum Einsparpotential für Ihr Gebäude bzw. die Beurteilung der wichtigsten energetischen Schwachstelle an Ihrem Gebäude. Neben einer Vor-Ort Begehung erhalten Sie einen schriftlichen Kurzbericht. Die Kosten für diesen Energiesparcheck betragen ca. 450 € zzgl. MWST+ Anfahrtskosten. Für eine aussagekräftige Kosten-Nutzen-Rechnung sind diese vereinfachten Berechnungen jedoch nicht ausreichend.

Beispiel eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): Auszüge
Auszug iSFP.pdf
PDF-Dokument [1.3 MB]
Bürovorstellung mit Schwerpunkt Energetik
In dieser Broschüre wird unser Büro vorgestellt. Dabei liegt der Schwerpunkt im Tätigkeitsfeld Energetik (Energieausweise, Energieberatung, Fördermittelbegleitung).
Kurzvorstellung IngBüro Energetik-2024.p[...]
PDF-Dokument [5.2 MB]

Fördermittelbegleitung von Sanierungsmaßnahmen

Unterstützung bei Einzel-Sanierungsmaßnahmen (Zuschüsse oder Kredit)

Wir unterstützen Sie, wenn Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen gefördert bekommen wollen.

der Fördermittelgeber fordert eine fachliche Begleitung dieserMaßnahmen. So sind z.B. Vor-Ort-Begehungen notwendig (inkl. der Freigabeunterschriften als gelisteter Berater). Es sind aber auch Berechnungen/Nachweise zu erstellen. Die Kosten liegen bei ca. 400 € zzgl. MWST je Gewerke-maßnahme. Näheres finden Sie dazu im separatem Abschnitt "Förderungen".

 

Berechnungsdienstleistungen

Bei einigen geförderten Sanierungen verlangen die Fördermittelgeber Berechnungsnachweise/ Konzepte. Dies sind z.B.:

  • Heizlastberechnungen mit Ermittlung der Angaben zum hydr. Abgleich
  • Nachrechnungen von Heizkörpern/Fußbodenheizung bei neuen, niedrigeren Betriebs-temperaturen (z.B. bei Wärmepumpeneinbau in Bestandsgebäuden)
  • Lüftungskonzepte
  • U-Wertberechnungen zum Nachweis der geforderten Dämmqualität
  • blower-door Test (Luftdichtheit von Gebäuden)

Diese Leistungen erbringen wir für Hauseigentümer aber auch für Handwerksfirmen.

Näheres finden Sie auch hier.

 

Baubegleitung bei energetischen Maßnahmen

Die oben beschriebene Baubegleitung kann mit einem 50% igem Zuschuss zu den Baubegleitungs-kosten gefördert werden. Der max. Höchstbetrag der förderfähigen Begleitungskosten liegen dabei bei 5000 € (bei Ein-und Zweifamilienhäuser). Bei Mehrfamilienhäuser liegen die geförderten Honorarkosten bei 2000 € je WE (max. 20.000€). Näheres finden Sie dazu hier.

 

Gebäude-Energieausweis

Dieser Ausweis dokumentiert nachweislich den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und ist für

die Vermietung/Verpachtung/Verkauf und beim Neubau von Wohnungen bzw. Häuser zwingend vorgeschrieben.

Bei öffentlichen Gebäuden müssen ab einer gewissen Gebäudegröße diese Ausweise auch ausge-hangen werden (im allg. im Eingangs-Treppenhaus).

Näheres finden Sie dazu im separatem Abschnitt "Energieausweis".

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So erreichen Sie uns:

Nehmen Sie Kontakt auf:

 

Handy: 0170 2462333

 

Oder nutzen Sie auch unser Kontaktformular.

Aktuelles

August 2025

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Förderprogramme

 

Februar 2025

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2024

                       

Januar 2023

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2023

Fixierung von Tätigkeitsschwer-punkten 

  

Dezember 2022

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2021,2022

 

Dezember 2020/Januar 2021

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2020

                       Überarbeitung der Kap  

                       Fördermittel+Beratung

 

Dezember 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2019

 

Februar 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Energieberatung und Fördermittel

 

Januar 2019:

Einarbeitung der 2018 Referenzen und Verlängerung der Eintragung in Expertenliste bis 2022

 

Oktober 2018:

Zertifizierung zur geförderten Beratung von Nichtwohngeb. von Kommunen

 

Dezember 2017:

Einarbeitung der 2017 Referenzen

 

Januar 2017:

Einarbeitung der 2016 Referenzen

 

März 2016:

Verlängerung der Expertenlistung

Durch das Erreichen der Fortbildungs-

punkte und Praxisnachweise konnten alle Listungen bei KfW, BAFA bis 03/2019 bzw. für EBM bis 02/2018 verlängert werden

 

Januar 2016:

Einarbeitung der 2015 Referenzen

inkl. Anpassung der neuen Förder-

inhalte (KfW, BAFA)

 

August 2015:

Einarbeitung der neuen Förder-

mittelprogramme

 

März 2015:

Homepage im neuem Layout

und mit überarbeiteten Inhalten

 

Februar 2014:

Überarbeitung homepage

Ergänzung ausgewählter Projekte von 2013 im Kapitel Referenzen und

Leistungsüberblick

 

Oktober 2013:

Kooperationsvereinbarung mit Serviceportal 

Nach erfolgter Listung und Vertrags-abschluss erbringt unser Büro nun Leistungen für Gebäudeenergie-beratung für das Portal www.effizienzhaus-online.de

 

August 2013:

erfolgreiche Teilnahme am Zertifikatslehrgang DIN 1946-6

Der Fachlehrgang befähigt zur Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.

 

November 2012:

gelisteter Berater für "Energieberatung Mittelstand"

Das Programm der KfW fördert Energieberatungen für kleine- und mittelständige Unternehmen

Weiteres unter:

http://www.kfw.de/

 

März 2012:

weitere Listungen als dena-Experte

Neben den schon jahrelang beste-henden Registrierungen/Listungen

erfolgte nun die Aufnahme in die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit folgenden geprüften Tätigkeitsfeldern:

  • Aussteller von Gebäude-energieausweisen
  • Vor-Ort-Beratung
  • Planung + Baubegleitung bei KfW-Effizienzhäusern u. von Einzelmaßnahmen

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