Unser Büro berät Sie ohne wirtschaftliche Eigeninteressen, da wir keine Geräte/Anlagen/ Montagen verkaufen. Wir arbeiten auf Festpreis/Honorarbasis sind deshalb nur unseren Kunden/Auftraggebern verpflichtet.
Der Büroinhaber ist gelisteter Energieffizenz-Experte für bundeseigene Förderprogramme
(DENA-Liste) für:
geförderte Beratung (iSFP Vor-Ort-Beratung):
Für eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei größeren Investitionen benötigen Sie eine detaillierte Berechnung und Analyse des Gebäudes, sowie eine Kostenschätzung mit einer ganzheitliche Betrachtung Ihres Gebäudes, in deren Rahmen das Zusammenspiel aller Einzelmaßnahmen (inkl. Fördermöglichkeiten) berücksichtigt wird.
Diese Beratung wird staatlich über die BAFA gefördert. Sie beinhaltet ein Paket aus Vor-Ort-Begehung, Beratung und Beratungsbericht inkl. Durchsprache. Der genormte Beratungsbericht als iSFP (individueller Sanierungs-fahrplan) mit Umsetzungshilfe versetzt den Eigentümer einer Wohnimmobilie in die Lage, sich auf notwendige energetische Sanierungen der Gebäudehülle und Anlagen-technik einzustellen.
Werden Maßnahmen aus dem iSFP umgesetzt kann ein zu-
sätzlicher Zuschussbonus und ein erhöhter förderfähiger Kostenrahmen genutzt werden.
Diese Beratung dürfen nur qualifzierte und namentlich gelistete Energieberater durchführen. Herr Selbmann besitzt eine entsprechende Listung (BAFA und DENA).
ACHTUNG!
Seit 2024 gab es eine umfangreiche Veränderung des Förderprogramm. Die Kosten für eine Vor-Ort-Beratung bei einem Einfamilienhaus werden von der BAFA nun zu max. 50% (bei Ein-u. Zweifamilienhäusern bis 1.300 €, MFH mit mehr als 3 Wohnungen bis 1.700 €) gefördert.
Die Kosten einer Beratung für ein Einfamilienhaus liegen z.B. bei 1.300€ (Brutto).
Weiterhin sind nur noch iSFP-Beratungen (individueller Sanierungsfahrplan) förderbar.
Der Auftraggeber/Hauseigentümer bekommt z.B. bei einem iSFP-Beratungshonorar von
1.300 Euro brutto von der BAFA einen Zuschuss von 650,00 Euro!
Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie uns an (Tel. 0170-2462333) oder nutzen Sie unser Kontakt-formular. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Kurzberatung:
Sie wollen wissen, ob sich eine Energieberatung auch für Sie lohnt?
Im Rahmen der Kurzberatung wird eingeschätzt, wie viel Energie bei Ihrem Gebäude eingespart werden kann, welche Maßnahmen sich grundsätzlich anbieten und ob sich eine umfangreiche Sanierung
wirtschaftlich lohnt. Dies geschieht nach einer kurzen Besichtigung vor Ort mit einem anschließenden Beratungsgespräch (insgesamt 1...1,5 Stunden). Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nicht.
Nach dieser ersten Grobanalyse entscheiden Sie selbst, ob eine detaillierte Berechnung für Ihr Gebäude sinnvoll ist. Die Kosten betragen für ein Einfamilienhaus ca. 300 € zzgl. MWST+ Anfahrtskosten.
Energiesparcheck (Kurzberatung mit vereinfachten energetischen Berechnungen):
Möchten Sie Ihre Entscheidung anhand von detaillierteren Informationen treffen, so können Sie das Gebäude auch vorab über eine vereinfachte Energieberatung beurteilen lassen. Dabei erhalten Sie erste überschläglich ermittelte Zahlen zum Einsparpotential für Ihr Gebäude bzw. die Beurteilung der wichtigsten energetischen Schwachstelle an Ihrem Gebäude. Neben einer Vor-Ort Begehung erhalten Sie einen schriftlichen Kurzbericht. Die Kosten für diesen Energiesparcheck betragen ca. 450 € zzgl. MWST+ Anfahrtskosten. Für eine aussagekräftige Kosten-Nutzen-Rechnung sind diese vereinfachten Berechnungen jedoch nicht ausreichend.
Unterstützung bei Einzel-Sanierungsmaßnahmen (Zuschüsse oder Kredit)
Wir unterstützen Sie, wenn Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen gefördert bekommen wollen.
der Fördermittelgeber fordert eine fachliche Begleitung dieserMaßnahmen. So sind z.B. Vor-Ort-Begehungen notwendig (inkl. der Freigabeunterschriften als gelisteter Berater). Es sind aber auch Berechnungen/Nachweise zu erstellen. Die Kosten liegen bei ca. 400 € zzgl. MWST je Gewerke-maßnahme. Näheres finden Sie dazu im separatem Abschnitt "Förderungen".
Berechnungsdienstleistungen
Bei einigen geförderten Sanierungen verlangen die Fördermittelgeber Berechnungsnachweise/ Konzepte. Dies sind z.B.:
Diese Leistungen erbringen wir für Hauseigentümer aber auch für Handwerksfirmen.
Näheres finden Sie auch hier.
Baubegleitung bei energetischen Maßnahmen
Die oben beschriebene Baubegleitung kann mit einem 50% igem Zuschuss zu den Baubegleitungs-kosten gefördert werden. Der max. Höchstbetrag der förderfähigen Begleitungskosten liegen dabei bei 5000 € (bei Ein-und Zweifamilienhäuser). Bei Mehrfamilienhäuser liegen die geförderten Honorarkosten bei 2000 € je WE (max. 20.000€). Näheres finden Sie dazu hier.
Gebäude-Energieausweis
Dieser Ausweis dokumentiert nachweislich den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und ist für
die Vermietung/Verpachtung/Verkauf und beim Neubau von Wohnungen bzw. Häuser zwingend vorgeschrieben.
Bei öffentlichen Gebäuden müssen ab einer gewissen Gebäudegröße diese Ausweise auch ausge-hangen werden (im allg. im Eingangs-Treppenhaus).
Näheres finden Sie dazu im separatem Abschnitt "Energieausweis".
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