Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wichtigen Instrument für mehr Transparenz in Bezug auf den Energiebedarf eines Gebäudes/Wohnung werden. Mit dem „Energiepass-Label“ soll so selbst-verständlich mit der Energieeffizienz umgegangen werden, wie es bei Elektrogeräten (Kühlschränken, Wasch-maschinen) schon längst der Fall ist.
Der Energieausweis enthält im Wesentlichen folgende Aussagen:
Energieausweis für Käufer / Mieter:
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung 2014 das Recht vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen.
Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers.
Rechtsansprüche lassen sich daraus nicht ableiten.
Bei Immobilienanzeigen müssen die Kernaussagen/Ergebnisse des Energieausweises angegeben werden.
Vorteile:
Energieausweis für Eigentümer / Vermieter:
Gebäudeeigentümer sind verpflichtet Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen
Energieausweis vorzulegen.
Der Energieausweis ermöglicht es Gebäudeeigentümern die energetische Qualität seines Gebäudes am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch
erstmals für den
Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes auf dem Immobilienmarkt.
Vorteile:
Unser Büro erstellt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. Der Energiepass für Gebäude ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig.
Es gibt zwei Varianten, bzw. je nach Immobilie, ergibt sich eine Energiepasspflicht für eine der Varianten.
- bedarfsorientierter Energiepass
Ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes. Grundlage hierzu bilden Gebäudedaten vornehmlich zur Qualität der Dämmung und bauliche Gegebenheiten einschl. die Effizienz der vorhandenen Heizung. Der bedarfs-orientierte Energiepass offenbart den Zustand des Gebäudes und dies unabhängig vom Verhalten der Hausbewohner oder ggf. vorhandenem Leerstand.
- verbrauchsorientierter Energiepass
Als Ermittlungsgrundlage für den Energieverbrauch pro Quadratmeter (Kennwert) dienen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den vergangenen drei Jahren. So lässt sich der energetische Zustand eines Gebäudes grob beurteilen.
Nachteile: Verrät keine Details über den Gebäudezustand. Unterschiedliches Nutzerverhalten beim Energieverbrauch bleibt unberücksichtigt.
Wie läuft die Ausweiserstellung nun konkret ab?
Hinweis:
Im Rahmen einer Gebäudeenergieberatung/Baubegleitung bei Sanierungen/Neubau kann ein Energiepass mit vereinbart werden. Dies ist dann kostengünstiger als die Einzelbeauftragung für einen Ausweis.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den unten stehenden PDF-Dateien:
Im Rahmen unserers Geschäftsbereiches "Berechnungsservice" unterstützen wir Bauplaner und Ausführungsfirmen bei der:
Dies sollen nur einige Beispiele sein. Näheres finden Sie auch hier.
Berechnungs/Planungsleistungen werden grundsätzlich über beauftragte Angebote, die den exakten Bedarf des Auftraggebers am konnkreten Bauvorhaben abbilden, realisiert.
Falls Sie Bedarf für Projektzusammenarbeit haben, so nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir melden uns dann bei Ihnen für weitere Abstimmungen bzw. schicken Ihnen ein Angebot zu.
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