Ing.-Büro Berechnungsservice H&S Dipl.-Ing. Harald Selbmann
Ing.-Büro Berechnungsservice H&SDipl.-Ing. Harald Selbmann

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ACHTUNG!!

Ab 01.01.2023 wurden die Förderprogramme (Zuschuss und Kredit) verändert!

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Alle entsprechenden homepage-Seiten müssen dementsprechend noch angepasst werden. 

Wenden Sie sich zwischenzeitlich direkt an unser Büro!

 

 

Nichtwohnungsbau, Unternehmen

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zu den Förderprogrammen! 

siehe Register "Förderungen (Zuschüsse, Kredite)"

 

In diesem Abschnitt wird auf den Bereich der Nichtwohngebäude im Rahmen der

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

eingegangen.

Hinweis: Das BEG unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.

 

Da es ständig Veränderungen bei der Förderungen gibt, soll an dieser Stelle nur ein Überblick ge-geben werden (kein Anspruch auf Vollständigkeit). 

Bitte informieren Sie sich bei den Fördermittelgebern (BAFA bzw. KfW) über den aktuellen Stand bzgl. Programmumfang/Antragstellung/Abrechnung oder nutzen Sie unsere Beratung im Rahmen z.B. einer geförderten Beratung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599.

 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Gebäudeeigentümer), Freiberufler, Unternehmen (auch kommunale), kommunale Gebietskörperschaften, gemeinützige Organisationen einschl. Kirchen... 

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                                 Zuschüsse bei Sanierung von Nichtwohngebäuden (BAFA) 

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  • Teil: Zuschuss bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle  

Bei diesem Programmteil können energetische Modernisierunge an der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden gefördert werden. Dazu gehören:

- Fenster, Außentüren , Tore

- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach-, Geschoss- und Bodenflächen), auch

  von Vorhangfassaden

- Modernisierung/Einbau von Anlagen zum sommerlichen Wärmeschutz

Förderhöhe:

20% Zuschuss an den förderfähigen Ausgaben (Mindestinvestvolumen 2.000 Euro brutto), max. Ausgabenhöhe ist gedeckelt auf 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche u. max. 15 Mill. Euro

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen an energ. Maßnahmen bei Einzelmaßnahmen

- Fachplanung und (energetische) Baubegleitung durch einen EEE (*) mit Förderung dieser 

  planerischen Arbeiten über Programmteil "Fachplanung und Baubegleitung" (Beschrei-

  bung dieses Teils siehe weiter unten)

 

(*) EEE= EnergieEffizientExperte: bundesweit gelistete Experten, die aufgrund nachweis-

                licher Qualifikation energ. Förderprogramme des Bundes begleiten können. Herr

                Selbmann ist ein gelisteter EEE. 

  • Teil: Zuschuss bei Maßnahmen bei der Anlagentechnik (außer Heizung)  

Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes. Dazu gehören:

- Einbau, Modernisierung/Optimierung raumlufttechn. Anlagen (inkl. Wärme-u. Kälterück-

  gewinnung)

- Einbau digitaler Systeme zur zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw.

  zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes

- Modernisierung/Einbau von Anlagen zum sommerlichen Wärmeschutz

Förderhöhe:

20% Zuschuss an den förderfähigen Ausgaben (Mindestinvestvolumen 2.000 Euro brutto), max. Ausgabenhöhe ist gedeckelt auf 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche u. max. 15 Mill. Euro

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für diesen Programmteil

- Fachplanung und (energetische) Baubegleitung durch einen EEE (*) mit Förderung dieser 

  planerischen Arbeiten über Programmteil "Fachplanung und Baubegleitung" (Beschrei-

  bung dieses Teils siehe weiter unten)

  • Teil: Zuschuss bei Maßnahmen bzgl. Heizungstechnik  

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungs-unterstützung u. der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

Förderhöhe:

Es werden alle energieeffizienten Technologien gefördert, Basisförderung: je nach ange-wandte Technologie 20...35% Zuschuss der anrechenbaren Kosten, zusätzlicher Heizöl-wechselbonus von +10% möglich 

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Nichtwohnge-bäuden sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung diverser techn. Mindestanforderungen für die jeweilige Heiztechnologie

- Fachplanung und (energetische) Baubegleitung durch einen EEE (*) mit Förderung dieser 

  planerischen Arbeiten über Programmteil "Fachplanung und Baubegleitung" (Beschrei-

  bung dieses Teils siehe weiter unten)

  • Teil: Zuschuss bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung  

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, So z.B. der hydraulische Abgleich, Austausch der Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen / Niedertemperatur-Heizkörper, MSR.

Förderhöhe:

20% Zuschuss an den förderfähigen Ausgaben (Mindestinvestvolumen 300 Euro brutto), max. Ausgabenhöhe ist gedeckelt auf 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche u. max. 15 Mill. Euro

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung diverser techn. Mindestanforderungen 

- Fachplanung und (energetische) Baubegleitung durch einen EEE (*) mit Förderung dieser 

  planerischen Arbeiten über Programmteil "Fachplanung und Baubegleitung" (Beschrei-

  bung dieses Teils siehe weiter unten)

  • Teil: Fachplanung und energetische Baubegleitung  

Hier werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms gefördert.

Förderhöhe:

50% Zuschuss an den förderfähigen Ausgaben, max. Ausgabenhöhe ist gedeckelt auf 5 Euro/ m² Nettogrundfläche und max. 20.000 Euro je Zuwendungsbescheid

Fördervoraussetzung:

Notwendige Fachplanungen und energetische Baubegleitung zur Umsetzung der Förder-programme beim konkreten Bauvorhaben dürfen nur EEE(*) durchführen.

 

(*) EEE= EnergieEffizientExperte: bundesweit gelistete Experten, die aufgrund nachweis-

                licher Qualifikation energ. Förderprogramme des Bundes begleiten können. Herr

                Selbmann ist ein gelisteter EEE. 

 

Die hier dargestellten Förderprogramme können nur über gelistete Energieberater EEE begleitet/ beantragt werden. Wir gehören dazu. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!

Wir erstellen Ihnen gern ein faires Angebot, dass auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt ist.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular. Wir melden uns!

 

  • KfW-Zuschussprogramm Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Achtung! Dieses Programm gilt auch für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.

Hier werden Zuschüsse für die Nutzung der Brennstoffzellentechnologie für neue oder bestehende Gebäude gewährt. 

Konditionen:

Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungs­klasse Ihres Brenn­stoff­zellen­systems.

Der maximale Zuschuss für die Leistungsklasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus

           - einem Fest­betrag von 5.700 Euro und

           - einem leistungs­abhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektr. Leistung. 

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für dieses Programm

- Nachweisführung zum Erreichen des notw. Randbedingungen

Dieses Förderprogramm kann nur über gelistete Energieberater begleitet/beantragt

           werden. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!

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                           Kredite für Sanierungen/Neubauten von Nichtwohngebäuden

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hält eine Vielzahl von Kreditangeboten bereit. Aufgrund der Vielzahl von Technologien, Förderobjekten - und zielen gibt diverse Kreditprodukte. Viele Kredite mit hohem Tilgungszuschuss.

Alle vorzustellen würde den Seiteninhalt sprengen. Es wird empfohlen eine am konkreten Objekt angepasste Kredit-Recheche durchzuführen. Dies kann auch im Rahmen einer geförderten Energie-beratung realisiert werden. Nachfolgend eine kleine Auswahl von Kreditprogrammen: 

  • KfW-Kreditprogramm Energieeffizienz in der Wirtschaft (Kredit KfW-295)

Das Kreditprogramm soll Energiekosten durch hocheffizienten Technologien minimieren. Dazu gibt es vier Anwendungsfelder:

- Modul-1: Querschnittstechologien

- Modul-2: Prozesswärme aus erneuerbaren Technologien

- Modul-3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagement-Software

- Modul-4: energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Konditionen:

Kredithöhe bis 25 Mill. Euro je Vorhaben, bis zu 100% der förderfähigen Invest-Kosten

Es werden mehrere Laufzeitmodelle mit tilgungsfreien Anlaufjahr(en) angeboten.

Tilgungszuschuss:

Je nach Modul bis zu 55% Tilgungszuschuss auf Basis der förderfähigen Kosten möglich.

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung der techn. hoher Mindestanforderungen für diesen Programmteil

- Nachweisführung zu den tatsächlich erreichten Energieeinsparungen

Dieses Kreditprogramm muss von einem gelisteten Energieberater begleitet werden!

Fragen Sie uns an. Nutzen Sie unser Kontaktformular!

  • KfW-Kreditprogramm Bauen und Sanieren von Nichtwohngeb. (276,277,278)

Hier werden Kredite für Unternehmen zum Bau/Sanierung von Nichtwohngebäuden bereit-gestellt, wobei unterschieden wird in:

- Programm 276 Neubau von Nichtwohngebäuden

- Programm 277 Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Nichtwohngebäude

- Programm 278 Einzelmaßnahmen (Sanierung)

           Konditionen:

Kredithöhe bis 25 Mill. Euro je Vorhaben, bis zu 100% der Invest-Kosten

100% des Kreditbetrages werden ausbezahlt

Tilgungszuschuss:

Sanierung Tilgungszuschuss
in % der Kreditsumme
Höchstbetrag
             KfW-Effizienzgebäude 70 27,5 % 275 Euro pro m2
             KfW-Effizienzgebäude 100 20,0 % 200 Euro pro m2
             KfW-Effizienzgebäude Denkmal 17,5 % 175 Euro pro m2
             Einzelmaßnahmen 20,0 % 200 Euro pro m2
 
Neubau Tilgungszuschuss
in % der Kreditsumme
Höchstbetrag
             KfW-Effizienzgebäude 55 5,0 % 50 Euro pro m2
Für den Neubau eines KfW-Effizienzgebäude 70 wird einen Förder­kredit ohne Tilgungs­zuschuss angeboten.

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für diesen Programmteil

- Nachweisführung zum Erreichen des Effizienzgebäudelevels

Dieses Förderprogramm kann nur über gelistete Energieberater begleitet/beantragt

           werden. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!

  • KfW-Kreditprogramm Effizienz-Produktionsanlagen (Kredit KfW-292)

Das Kreditprogramm soll Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen.

Für Neuinvestitionen und Modernisierungen von Produktions- und Prozessanlagen.

Konditionen:

Kredithöhe bis 25 Mill. Euro je Vorhaben, bis zu 100% der Invest-Kosten

100% des Kreditbetrages wird ausbezahlt

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung der techn. hoher Mindestanforderungen für diesen Programmteil

- Nachweisführung zu den tatsächlich erreichten Energieeinsparungen (mind. 10%), bei

  Neuinvestitionen 10% besser als der Branchendurchschnitt

Dieses Kreditprogramm muss von einem gelisteten Energieberater begleitet werden!

Fragen Sie uns an. Nutzen Sie unser Kontaktformular!

  • KfW-Kreditprogramm Erneuerbare Energien (Kredit KfW-271,281)

Das Kreditprogramm werden Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien gefördert. Es handelt sich hier um techn. anspruchsvolle Vorhaben.

Es gibt zwei Programmausführungen:

KfW-271: mit Zielgruppe große und mittlere Unternehmen und kommunale Investoren

KfW-281: mit Zielgruppe kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz

                  oder Jahresbilanzsumme max. 10 Mill Euro

Für Neuinvestitionen und Modernisierungen von Produktions- und Prozessanlagen.

Konditionen:

Kredithöhe bis 25 Mill. Euro je Vorhaben, bis zu 100% der Invest-Kosten

100% des Kreditbetrages wird ausbezahlt, abrufbar auch in Teilbeträgen

Tilgungszuschüsse:

Diese sind abhängig von der genutzten Technologie (siehe Programm-Merkblatt) bis zu 40% der Netto-Investsumme, teilw. auch Zuschüsse in Abhänigkeit von Anlagenparametern (z.B. installierte Nennwärmeleistung)

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung der techn. hoher Mindestanforderungen für diesen Programmteil

- Nachweisführung zu den tatsächlich erreichten Energieeinsparungen bzw. Effizienzlevel

Dieses Kreditprogramm muss von einem gelisteten Energieberater begleitet werden!

Fragen Sie uns an. Nutzen Sie unser Kontaktformular!

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Aktuelles

Januar 2024

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2023

                       Aktualisierung Förder-

                       programme

 

Dezember 2022

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2021,2022

 

Dezember 2020/Januar 2021

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2020

                       Überarbeitung der Kap  

                       Fördermittel+Beratung

 

Dezember 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2019

 

Februar 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Energieberatung und Fördermittel

 

Januar 2019:

Einarbeitung der 2018 Referenzen und Verlängerung der Eintragung in Expertenliste bis 2022

 

Oktober 2018:

Zertifizierung zur geförderten Beratung von Nichtwohngeb. von Kommunen

 

Dezember 2017:

Einarbeitung der 2017 Referenzen

 

Januar 2017:

Einarbeitung der 2016 Referenzen

 

März 2016:

Verlängerung der Expertenlistung

Durch das Erreichen der Fortbildungs-

punkte und Praxisnachweise konnten alle Listungen bei KfW, BAFA bis 03/2019 bzw. für EBM bis 02/2018 verlängert werden

 

Januar 2016:

Einarbeitung der 2015 Referenzen

inkl. Anpassung der neuen Förder-

inhalte (KfW, BAFA)

 

August 2015:

Einarbeitung der neuen Förder-

mittelprogramme

 

März 2015:

Homepage im neuem Layout

und mit überarbeiteten Inhalten

 

Februar 2014:

Überarbeitung homepage

Ergänzung ausgewählter Projekte von 2013 im Kapitel Referenzen und

Leistungsüberblick

 

Oktober 2013:

Kooperationsvereinbarung mit Serviceportal 

Nach erfolgter Listung und Vertrags-abschluss erbringt unser Büro nun Leistungen für Gebäudeenergie-beratung für das Portal www.effizienzhaus-online.de

 

August 2013:

erfolgreiche Teilnahme am Zertifikatslehrgang DIN 1946-6

Der Fachlehrgang befähigt zur Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.

 

November 2012:

gelisteter Berater für "Energieberatung Mittelstand"

Das Programm der KfW fördert Energieberatungen für kleine- und mittelständige Unternehmen

Weiteres unter:

http://www.kfw.de/

 

März 2012:

weitere Listungen als dena-Experte

Neben den schon jahrelang beste-henden Registrierungen/Listungen

erfolgte nun die Aufnahme in die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit folgenden geprüften Tätigkeitsfeldern:

  • Aussteller von Gebäude-energieausweisen
  • Vor-Ort-Beratung
  • Planung + Baubegleitung bei KfW-Effizienzhäusern u. von Einzelmaßnahmen

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