Vorab muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden:
Förderung über steuerliche Absetzbarkeit oder Nutzung von Förderprogrammen?
Nutzung des §35c im Einkommenssteuergesetz:
Kosten von energetischen Maßnahmen für selbst genutzte Wohnobjekte können bis. max. 200.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Dabei sollen diese Kosten mit 20% über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich in Abzug ge-bracht werden, wobei im Fertigstellungsjahr und dem darauf folgenden Kalenderjahr jeweils 7% (höchstens je-doch 14.000 Euro) und im übernächsten Jahr mit 6% (höchstens jedoch 12.000 Euro) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Eine qualitative energetische Baubegleitung wird (noch) nicht gefordert. Lediglich die Ausführungsbetriebe müssen entsprechende Mindeststandards einhalten.
Entscheidend ist jedoch, ob sich die steuerliche Minderung auch lohnenswert gegenüber den weiter bestehenden Zuschuss/Kreditprogrammen (siehe nächsten Punkt) ist. Dies ist nur über die vorhandene individuelle Steuerlast ermittelbar (sh. Steuerbescheid bzw. Steuerberater).
Im allgemeinen ist die Nutzung von Förderprogrammen (Kredite oder Zuschüsse) für "Normal-verdiener" günstiger als die Nutzung des o.g. Steuervorteils.
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ACHTUNG!!
Ab 01.01.2023 wurden die Förderprogramme (Zuschuss und Kredit) verändert!
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Alle entsprechenden homepage-Seiten müssen dementsprechend noch angepasst werden.
Wenden Sie sich zwischenzeitlich direkt an unser Büro!
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zu den Förderprogrammen!
siehe Register "Förderungen (Zuschüsse, Kredite)"
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Unter der BEG werden ab 2021 mehrere bis dahin bestehende Förderprogrammen zusammenge-fasst. Über vereinheitlichte online zu bearbeitende Formulare soll eine Bearbeitung durch den An-tragsteller vereinfacht werden.
Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitions-zuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.
Bitte informieren Sie sich bei den Fördermittelgebern (BAFA bzw. KfW) über den aktuellen Stand bzgl. Antragstellung/Abrechnung oder nutzen Sie unsere Beratung im Rahmen z.B. einer geför-derten Vor-Ort-Beratung.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Gebäudeeigentümer), Freiberufler, Unternehmen (auch kommunale), kommunale Gebietskörperschaften, gemeinützige Organisationen einschl. Kirchen...
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Zuschüsse bei Sanierung von Wohngebäuden
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Das Zuschussprogramm teilt sich in 5 Anwendungskategorien auf. Über einheitliche online-Formulare können die infrage kommenden Kategorien durch den Antragsteller beantragt und abgerechnet werden. Förderfähige Kategorien sind:
(*) EEE= EnergieEffizientExperte: bundesweit gelistete Experten, die aufgrund nachweis-
licher Qualifikation energ. Förderprogramme des Bundes begleiten können. Herr
Selbmann ist ein gelisteter EEE.
+ KfW Programm-Nr.430:
Es werden bezuschusst die: Komplettsanierung zu KfW-Effizenzhäuser, Umwidmung von beheizten Nichtwohngebäude in Wohngebäude und der kauf sanierter Immobilien.
Die Förderhöhe richtet sich nach Höhe des erreichten Effizienzhauslevels:
KfW-Effizienzhaus 55 |
40 % der förderfähigen Kosten von max 120.000 Euro |
max 48.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 70 |
35 % der förderfähigen Kosten von max 120.000 Euro |
max 42.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 85 |
30 % der förderfähigen Kosten von max 120.000 Euro |
max 36.000 Euro |
KfW-Effizienzh. 100 |
27,5%der förderfähigen Kosten von max 120.000 Euro |
max 33.000 Euro |
KfW-Effizienzh. 115 |
25 % der förderfähigen Kosten von max 120.000 Euro |
max 30.000 Euro |
KfW-Effizienzh. Denkmal |
25 % der förderfähigen Kosten von max 120.000 Euro |
max 30.000 Euro |
Die energetische Begleitung durch einen EEE ist zwingend vorgeschrieben, da umfang-reiche Berechnungen/Nachweise, Konzepte inkl. Qualitätssicherung in der Bauphase ab-zusichern sind.
+ KfW Programm 431:
Zuschuss zur energetischen Baubegleitung bei Effizienzhäusern durch einen EEE (*) für
für das Effz.-Haus (z.B. Berechnungen, Nachweise, Messungen...), Förderung: 50% der anrechenbaren Kosten, max. Zuschusshöhe: 4.000 Euro.
Die Förderprogramme der KfW und BAFA können nur über gelistete Energieberater EEE be-gleitet/beantragt werden. Wir gehören dazu. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!
Wir erstellen Ihnen gern ein faires Angebot, dass auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt ist.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular. Wir melden uns!
+ KfW Programm-Nr.455B (Barrierereduzierung-Investitionszuschuss)
altergerechter Umbau (Wohnkomfort erhöhen) Zuschuss bis zu 5.000 / 6.250 Euro je WE
10/12,5% der förderfähigen Kosten (max. Kostenhöhe: 50.000 Euro)
+ KfW Programm-Nr.455E -Maßnahmen zum Einbruchschutz bis zu 1.600 € je WE
Achtung! Dieses Programm gilt auch für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.
Hier werden Zuschüsse für die Nutzung der Brennstoffzellentechnologie für neue oder bestehende Gebäude gewährt.
Konditionen:
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungsklasse Ihres Brennstoffzellensystems.
Der maximale Zuschuss für die Leistungsklasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus
- einem Festbetrag von 5.700 Euro und
- einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektr. Leistung.
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für dieses Programm
- Nachweisführung zum Erreichen des notw. Randbedingungen
Dieses Förderprogramm kann nur über gelistete Energieberater begleitet/beantragt
werden. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!
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Kredite bei Sanierung von Wohngebäuden
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Für alle KfW-Kredite: Zinsen unter marktüblichen Konditionen, tilgungsfreie Anlaufzeit, mit Tilgungszuschuss, z.T. Sondertilgung ohne Zinszahlung
Achtung! Es gibt auch Förderungen, wenn ehemalige Nichtwohngebäude (Laden...) in
Wohnungen umgewandelt werden.
Programm-Nr.151 -Sanierung zum Effizienzhaus Kredit bis 120.000€ je Wohneinheit mit
bis zu 30.000€...48.000€ Tilgungszuschuss (je nach erreichtem Level)
Programm-Nr.152 -Sanierung bei Einzelmaßnahmen Kredit bis 50.000€ je Wohneinheit
mit bis zu 10.000€ Tilgungszuschuss
Programm-Nr.159 -altergerechter Umbau (Wohnkomfort+Einbruchschutz) Kredit bis
50.000€
Programm-Nr.167 -Ergänzungskredit energieff. sanieren: je WE bis 50.000€ zur Finanzie-
rung von Wärmeerzeugungsanlagen mit regenerativen Energien
(thermische Solaranlagen, Biomasse, Wärmepumpen, Kombi-Kessel)
Die energetische Begleitung bei KfW-Krediten durch einen EEE ist zwingend vorge-schrieben. Dazu kann nachfolgendes Zuschuss-Programm genutzt werden:
Programm-Nr.431:
Zuschuss zur energetischen Baubegleitung bei KfW-Krediten durch einen EEE
Förderung: 50% der anrechenbaren Kosten, max. Zuschusshöhe: 4.000 Euro.
Die Förderprogramme der KfW können nur über gelistete Energieberater EEE begleitet/be-antragt werden. Wir gehören dazu. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!
Wir erstellen Ihnen gern ein faires Angebot, dass auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt ist.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular. Wir melden uns!
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Förderung bei Neubauten von Wohngebäuden
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Für alle KfW-Kredite: Zinsen unter marktüblichen Konditionen, tilgungsfreie Anlaufzeit, mit Tilgungszuschuss, z.T. Sondertilgung ohne Zinszahlung
Programm-Nr.153 -Neubau von KfW-Effizienzhäuser bis 120.000€ je Wohneinheit u. bis zu
18.000€...30.000€ Tilgungszuschuss je ereichtem Effz-Hauslevel
KfW-Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 40 | 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 55 | 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Die Förderprogramme der KfW können nur über gelistete Energieberater EEE begleitet/be-antragt werden. Wir gehören dazu. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!
Wir erstellen Ihnen gern ein faires Angebot, dass auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt ist.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular. Wir melden uns!
Als gelistster BAFA-Berater (EEE) übernehmen wir die von der KfW und BAFA geforderte Be-gleitung von Einzelmaßnahmen / Effizienzhäuser bei der energetischen Sanierung von Gebäuden.
Ohne diese Begleitung können die Fördermittelanträge nicht korrekt erstellt werden. Es sind auch Vor-Ortbegehungen notwendig (inkl. der Freigabeunterschriften). Weiterhin müssen umfangreiche Berechnungen/Nachweise und Konzepte erstellt werden sowie Angebote und Rechnungen dahin-gehend geprüft werden, ob die techn. Vorgaben des Fördermittelgebers erfüllt werden. Ansonsten droht der Verlust von Fördermitteln!
Die Fördermittelgeber führen dementsprechende Kontrollen (bis 10 Jahren nach Bauende) durch. Dazu müssen die o.g. Unterlagen vorliegen. Wir unterstützen Sie mit einem entsprechenden Energetik-Ordner.
(siehe Beispiel Inhaltsverzeichis Energetikordner bei einem Effizienzhaus)
Auf alle Fälle lohnt sich eine förderfähige Baubegleitung (KfW 431/BAFA BEG), da Sie dann bis zu 50% der Baubegleitungskosten zurück bekommen.
Nachfolgend ein Musterangebot zur energetischen Baubegleitung für ein Effizienzhaus.
Oder Sie nutzen unser Kontaktformular. Wir melden uns.
Sie wollen umfangreiche Sanierungen an Ihrem Haus durch-führen? Durch eine unabhänigige und nur dem Auftraggeber verpflichtete Bauleitung werden:
Diese energetische Baubegleitung dürfen nur entsprechend qualifiziert-und gelistete Fachleute durchführen. Wir gehören dazu.
Wenn Sie also Bedarf bzgl. Bauleitung/Baubegleitung/Qualitätskontrolle haben, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen ein faires Angebot.
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