Ing.-Büro Berechnungsservice H&S Dipl.-Ing. Harald Selbmann
Ing.-Büro Berechnungsservice H&SDipl.-Ing. Harald Selbmann

öffentliche Einrichtungen

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ACHTUNG!!

Ab 01.01.2023 wurden die Förderprogramme (Zuschuss und Kredit) verändert!

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Alle entsprechenden homepage-Seiten müssen dementsprechend noch angepasst werden. 

Wenden Sie sich zwischenzeitlich direkt an unser Büro!

 

 

Da es ständig Veränderungen bei der Förderungen gibt, soll an dieser Stelle nur ein Überblick ge-geben werden (kein Anspruch auf Vollständigkeit). 

Bitte informieren Sie sich bei den Fördermittelgebern (BAFA bzw. KfW) über den aktuellen Stand bzgl. Programmumfang/Antragstellung/Abrechnung oder nutzen Sie unsere Beratung im Rahmen z.B. einer geförderten Beratung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599.

Hinweis:

Viele Förderprogramme für Nichtwohngebäude haben entsprechende Öffnungsklauseln für öffent-liche Einrichtungen.

Sollten Sie hier Bedarf haben, so nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Einteilung der öffentlichen Einrichtungen:

Die KfW strukturiert öffentlichen Einrichtungen in folgende Bereiche:

  • kommunale Unternehmen
  • soziale Organisationen und Vereine
  • Kommunen 

Nutzen Sie die Produktfinder bzw. die Übersicht zu den Förder-produkten auf der KfW-Homepage (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen)!

In den oben dargestellten Themenbereichen gibt es diverse Fördermittelprogramme. Nachfolgend eine unverbindliche Auswahl an energetischen Förderprogrammen (ohne Anspruch auf Vollzäh-ligkeit).

  • KfW-IKK Kreditprogramm energieeffizient Bauen und Sanieren (217,218)

Hier werden Kredite zur (Mit)finanzierung des Neubaus, Ersterwerb und der Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur , inkl. Einzelmaßnahmen angeboten.

- Programm 217 Neubau/Ersterwerb bzw Erweiterungung von Nichtwohngebäuden

- Programm 218 Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Nichtwohngebäude

                             energetische Sanierung über Einzelmaßnahmen

Konditionen:

Kredithöhe bis 25 Mill. Euro je Vorhaben

Tilgungszuschuss:

           Der Tilgungszuschuss bemisst sich in Prozent des Kredit­betrages, darf jedoch den Höchst-

           betrag pro m2 Netto­grund­fläche nicht überschreiten.

Sanierung Tilgungszuschuss Höchstbetrag pro m2
             KfW-Effizienzgebäude 70 27,5 % 275 Euro
             KfW-Effizienzgebäude 100 20,0 % 200 Euro
             KfW-Effizienzgebäude Denkmal 17,5 % 175 Euro
             Einzelmaßnahmen 20,0 % 200 Euro
 
Neubau und Ersterwerb Tilgungszuschuss Höchstbetrag pro m2
             KfW-Effizienzgebäude 55 5 % 50 Euro
             KfW-Effizienzgebäude 70 --- ---
           Der Tilgungszuschuss wird nach erfolg­reichem Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben.
           Eine Baraus­zahlung oder Über­weisung ist nicht möglich.

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für diesen Programmteil

- Nachweisführung zum Erreichen des Effizienzgebäudelevels

Dieses Förderprogramm kann nur über gelistete Energieberater begleitet/beantragt

           werden. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!

  • KfW-Zuschussprogramm Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Achtung! Dieses Programm gilt auch für Wohngebäude und Unternehmen.

Hier werden Zuschüsse für die Nutzung der Brennstoffzellentechnologie für neue oder bestehende Gebäude gewährt. 

Konditionen:

Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungs­klasse Ihres Brenn­stoff­zellen­systems.

Der maximale Zuschuss für die Leistungsklasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus

           - einem Fest­betrag von 5.700 Euro und

           - einem leistungs­abhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektr. Leistung. 

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für dieses Programm

- Nachweisführung zum Erreichen des notw. Randbedingungen

Dieses Förderprogramm kann nur über gelistete Energieberater begleitet/beantragt

           werden. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!

 

Wir sind ein BAFA/DENA-gelistetes Energieberatungsbüro für die Energieberatung von Kommunen bzw. Nichtwohngebäude.

Sollten Sie hier Bedarf haben, so nutzen Sie unser oder rufen Sie uns an.

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© Ingenieurbüro Berechnungsservice H&S

So erreichen Sie uns:

Nehmen Sie Kontakt auf:

 

Handy: 0170 2462333

 

Oder nutzen Sie auch unser Kontaktformular.

Aktuelles

Januar 2024

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2023

                       Aktualisierung Förder-

                       programme

 

Dezember 2022

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2021,2022

 

Dezember 2020/Januar 2021

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2020

                       Überarbeitung der Kap  

                       Fördermittel+Beratung

 

Dezember 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2019

 

Februar 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Energieberatung und Fördermittel

 

Januar 2019:

Einarbeitung der 2018 Referenzen und Verlängerung der Eintragung in Expertenliste bis 2022

 

Oktober 2018:

Zertifizierung zur geförderten Beratung von Nichtwohngeb. von Kommunen

 

Dezember 2017:

Einarbeitung der 2017 Referenzen

 

Januar 2017:

Einarbeitung der 2016 Referenzen

 

März 2016:

Verlängerung der Expertenlistung

Durch das Erreichen der Fortbildungs-

punkte und Praxisnachweise konnten alle Listungen bei KfW, BAFA bis 03/2019 bzw. für EBM bis 02/2018 verlängert werden

 

Januar 2016:

Einarbeitung der 2015 Referenzen

inkl. Anpassung der neuen Förder-

inhalte (KfW, BAFA)

 

August 2015:

Einarbeitung der neuen Förder-

mittelprogramme

 

März 2015:

Homepage im neuem Layout

und mit überarbeiteten Inhalten

 

Februar 2014:

Überarbeitung homepage

Ergänzung ausgewählter Projekte von 2013 im Kapitel Referenzen und

Leistungsüberblick

 

Oktober 2013:

Kooperationsvereinbarung mit Serviceportal 

Nach erfolgter Listung und Vertrags-abschluss erbringt unser Büro nun Leistungen für Gebäudeenergie-beratung für das Portal www.effizienzhaus-online.de

 

August 2013:

erfolgreiche Teilnahme am Zertifikatslehrgang DIN 1946-6

Der Fachlehrgang befähigt zur Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.

 

November 2012:

gelisteter Berater für "Energieberatung Mittelstand"

Das Programm der KfW fördert Energieberatungen für kleine- und mittelständige Unternehmen

Weiteres unter:

http://www.kfw.de/

 

März 2012:

weitere Listungen als dena-Experte

Neben den schon jahrelang beste-henden Registrierungen/Listungen

erfolgte nun die Aufnahme in die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit folgenden geprüften Tätigkeitsfeldern:

  • Aussteller von Gebäude-energieausweisen
  • Vor-Ort-Beratung
  • Planung + Baubegleitung bei KfW-Effizienzhäusern u. von Einzelmaßnahmen

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