Ing.-Büro Berechnungsservice H&S Dipl.-Ing. Harald Selbmann
Ing.-Büro Berechnungsservice H&SDipl.-Ing. Harald Selbmann

private Objekte (Wohnungsbau)

Vorab muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden:

 

Förderung über steuerliche Absetzbarkeit oder Nutzung von Förderprogrammen?

 

       Nutzung des §35c im Einkommenssteuergesetz:

Kosten von energetischen Maßnahmen für selbst genutzte Wohnobjekte können bis. max. 200.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Dabei sollen diese Kosten mit 20% über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich in Abzug ge-bracht werden, wobei im Fertigstellungsjahr und dem darauf folgenden Kalenderjahr jeweils 7% (höchstens je-doch 14.000 Euro) und im übernächsten Jahr mit 6% (höchstens jedoch 12.000 Euro) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Eine qualitative energetische Baubegleitung wird (noch) nicht gefordert. Lediglich die Ausführungsbetriebe müssen entsprechende Mindeststandards einhalten.

 

Entscheidend ist jedoch, ob sich die steuerliche Minderung auch lohnenswert gegenüber den weiter bestehenden Zuschuss/Kreditprogrammen (siehe nächsten Punkt) ist. Dies ist nur über die vorhandene individuelle Steuerlast ermittelbar (sh. Steuerbescheid bzw. Steuerberater).

Im allgemeinen ist die Nutzung von Förderprogrammen (Kredite oder Zuschüsse) für "Normal-verdiener" günstiger als die Nutzung des o.g. Steuervorteils. 

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ACHTUNG!!

Ab 01.01.2023 wurden die Förderprogramme (Zuschuss und Kredit) verändert!

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Alle entsprechenden homepage-Seiten müssen dementsprechend noch angepasst werden. 

Wenden Sie sich zwischenzeitlich direkt an unser Büro!

 

 

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zu den Förderprogrammen! 

siehe Register "Förderungen (Zuschüsse, Kredite)"

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

 

Unter der BEG werden ab 2021 mehrere bis dahin bestehende Förderprogrammen zusammenge-fasst. Über vereinheitlichte online zu bearbeitende Formulare soll eine Bearbeitung durch den An-tragsteller vereinfacht werden.

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

  1. Wohngebäude (BEG WG)
  2. Nichtwohngebäude (BEG NWG) --> siehe separates Register "Nichtwohngebäude,                                                                                                                     Unternehmen"
  3. Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitions-zuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

 

Bitte informieren Sie sich bei den Fördermittelgebern (BAFA bzw. KfW) über den aktuellen Stand bzgl. Antragstellung/Abrechnung oder nutzen Sie unsere Beratung im Rahmen z.B. einer geför-derten Vor-Ort-Beratung.

 

Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Gebäudeeigentümer), Freiberufler, Unternehmen (auch kommunale), kommunale Gebietskörperschaften, gemeinützige Organisationen einschl. Kirchen... 

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                                               Zuschüsse bei Sanierung von Wohngebäuden 

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  • Zuschuss bei Einzelmaßnahmen (BAFA) 

Das Zuschussprogramm teilt sich in 5 Anwendungskategorien auf. Über einheitliche online-Formulare können die infrage kommenden Kategorien durch den Antragsteller beantragt und abgerechnet werden. Förderfähige Kategorien sind:

  1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fenster, Außentüren, Dämmung von Dächern, Fußböden...), Basisförderung: 20% Zuschuss der anrechenbaren Kosten (max. 60.000 Euro je WE) somit max. 12.000 Euro Zuschuss möglich 
  2. Anlagentechnik (außer Heizung) z.B. raumlufttechn. Anlagen, Kältetechnik, Beleuchtung, MSR, Basisförderung: 20% Zuschuss der anrechenbaren Kosten (max. 60.000 Euro je WE) somit max. 12.000 Euro Zuschuss möglich
  3. Heizungstechnik: alle energieeffizienten Technologien, Gebäudenetze Basisförderung: je nach Technologie Basisförderung von 20...35% Zuschuss der anrechenbaren Kosten (max. 60.000 Euro je Anlage), zusätzlicher Heizölwechsel-bonus von +10% möglich 
  4. Heizungsoptimierung wie: hydr. Abgleich, Verbesserung der Dämmung von Hzg-Netzen, Pumpenoptimierung, Einbau von Flächenheizungen und Niedertemp-Hk Basisförderung: 20% Zuschuss der anrechenbaren Kosten (max. 60.000 Euro) somit max. 12.000 Euro Zuschuss möglich  
  5. Fachplanung und (energetische) Baubegleitung durch einen EEE (*) für die o.g. Kategorien und nur für beantragte Maßnahmen (z.B. Berechnungen, Nachweise, Messungen...), jedoch keine Fördermittelberatung, Förderung: 50% der anrechen-baren Kosten, max. Zuschusshöhe von 5.000 Euro (Ein+Zweifamilienhäuser) bzw. max. 2.000 Euro je WE bei Mehrfamilienhäuser und max. 20.000 Euro je Zu-wendungsbescheid (Objekt) 

(*) EEE= EnergieEffizientExperte: bundesweit gelistete Experten, die aufgrund nachweis-

                licher Qualifikation energ. Förderprogramme des Bundes begleiten können. Herr

                Selbmann ist ein gelisteter EEE. 

  • Zuschuss bei komplexen Sanierungen zum Effizienzhaus (Ein+Zeifam.-Häuser)        (bis 30.06.2021 über KfW)

        + KfW Programm-Nr.430:

Es werden bezuschusst die: Komplettsanierung zu KfW-Effizenzhäuser, Umwidmung von beheizten Nichtwohngebäude in Wohngebäude und der kauf sanierter Immobilien.

Die Förderhöhe richtet sich nach Höhe des erreichten Effizienzhauslevels:

KfW-Effizienzhaus 55

40 % der förder­fähigen Kosten von max 120.000 Euro

max 48.000 Euro

KfW-Effizienzhaus 70

35 % der förder­fähigen Kosten von max 120.000 Euro

max 42.000 Euro

KfW-Effizienzhaus 85

30 % der förder­fähigen Kosten von max 120.000 Euro

max 36.000 Euro

KfW-Effizienzh. 100

27,5%der förder­fähigen Kosten von max 120.000 Euro

max 33.000 Euro

KfW-Effizienzh. 115

25 % der förder­fähigen Kosten von max  120.000 Euro

max 30.000 Euro

KfW-Effizienzh. Denkmal

25 % der förder­fähigen Kosten von max  120.000 Euro

max 30.000 Euro 

Die energetische Begleitung durch einen EEE ist zwingend vorgeschrieben, da umfang-reiche Berechnungen/Nachweise, Konzepte inkl. Qualitätssicherung in der Bauphase ab-zusichern sind.   

         + KfW Programm 431:

Zuschuss zur energetischen Baubegleitung bei Effizienzhäusern durch einen EEE (*) für

für das Effz.-Haus (z.B. Berechnungen, Nachweise, Messungen...), Förderung: 50% der anrechenbaren Kosten, max. Zuschusshöhe: 4.000 Euro.

 

Die Förderprogramme der KfW und BAFA können nur über gelistete Energieberater EEE be-gleitet/beantragt werden. Wir gehören dazu. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!

Wir erstellen Ihnen gern ein faires Angebot, dass auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt ist.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular. Wir melden uns!

  • weitere Zuschussprogramme

+ KfW Programm-Nr.455B (Barrierereduzierung-Investitionszuschuss)

   altergerechter Umbau (Wohnkomfort erhöhen) Zuschuss bis zu 5.000 / 6.250 Euro je WE

   10/12,5% der förderfähigen Kosten (max. Kostenhöhe: 50.000 Euro)

 

+ KfW Programm-Nr.455E -Maßnahmen zum Einbruchschutz bis zu 1.600 € je WE

  • KfW-Zuschussprogramm Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Achtung! Dieses Programm gilt auch für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.

Hier werden Zuschüsse für die Nutzung der Brennstoffzellentechnologie für neue oder bestehende Gebäude gewährt. 

Konditionen:

Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungs­klasse Ihres Brenn­stoff­zellen­systems.

Der maximale Zuschuss für die Leistungsklasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus

           - einem Fest­betrag von 5.700 Euro und

           - einem leistungs­abhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektr. Leistung. 

Fördervoraussetzung:

- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für dieses Programm

- Nachweisführung zum Erreichen des notw. Randbedingungen

Dieses Förderprogramm kann nur über gelistete Energieberater begleitet/beantragt

           werden. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!

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                                            Kredite bei Sanierung von Wohngebäuden

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  • KfW-Förderprogramme 

Für alle KfW-Kredite: Zinsen unter marktüblichen Konditionen, tilgungsfreie Anlaufzeit, mit Tilgungszuschuss, z.T. Sondertilgung ohne Zinszahlung

Achtung! Es gibt auch Förderungen, wenn ehemalige Nichtwohngebäude (Laden...) in

                 Wohnungen umgewandelt werden.

Programm-Nr.151 -Sanierung zum Effizienzhaus Kredit bis 120.000€ je Wohneinheit mit

                                bis zu 30.000€...48.000€ Tilgungszuschuss (je nach erreichtem Level)

Programm-Nr.152 -Sanierung bei Einzelmaßnahmen Kredit bis 50.000€ je Wohneinheit

                                mit bis zu 10.000€ Tilgungszuschuss

Programm-Nr.159 -altergerechter Umbau (Wohnkomfort+Einbruchschutz) Kredit bis

                                50.000€

Programm-Nr.167 -Ergänzungskredit energieff. sanieren: je WE bis 50.000€ zur Finanzie-

                                rung von Wärmeerzeugungsanlagen mit regenerativen Energien

                                (thermische Solaranlagen, Biomasse, Wärmepumpen, Kombi-Kessel)

 

Die energetische Begleitung bei KfW-Krediten durch einen EEE ist zwingend vorge-schrieben. Dazu kann nachfolgendes Zuschuss-Programm genutzt werden: 

           Programm-Nr.431:

Zuschuss zur energetischen Baubegleitung bei KfW-Krediten durch einen EEE 

Förderung: 50% der anrechenbaren Kosten, max. Zuschusshöhe: 4.000 Euro.

 

Die Förderprogramme der KfW können nur über gelistete Energieberater EEE begleitet/be-antragt werden. Wir gehören dazu. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!

Wir erstellen Ihnen gern ein faires Angebot, dass auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt ist.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular. Wir melden uns!

 

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                                            Förderung bei Neubauten von Wohngebäuden

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  • KfW-Förderprogramme 

Für alle KfW-Kredite: Zinsen unter marktüblichen Konditionen, tilgungsfreie Anlaufzeit, mit Tilgungszuschuss, z.T. Sondertilgung ohne Zinszahlung

 

Programm-Nr.153 -Neubau von KfW-Effizienzhäuser bis 120.000€ je Wohneinheit u. bis zu

                               18.000€...30.000€ Tilgungszuschuss je ereichtem Effz-Hauslevel

             KfW-Effizienzhaus 40 Plus 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
             KfW-Effizienzhaus 40 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 24.000 Euro
             KfW-Effizienzhaus 55 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.000 Euro

 

Die Förderprogramme der KfW können nur über gelistete Energieberater EEE begleitet/be-antragt werden. Wir gehören dazu. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!

Wir erstellen Ihnen gern ein faires Angebot, dass auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt ist.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular. Wir melden uns!

Was ist eine geförderte energetische Baubegleitung nach BAFA/KfW?

Als gelistster BAFA-Berater (EEE) übernehmen wir die von der KfW und BAFA geforderte Be-gleitung von Einzelmaßnahmen / Effizienzhäuser bei der energetischen Sanierung von Gebäuden.

Ohne diese Begleitung können die Fördermittelanträge nicht korrekt erstellt werden. Es sind auch Vor-Ortbegehungen notwendig (inkl. der Freigabeunterschriften). Weiterhin müssen umfangreiche Berechnungen/Nachweise und Konzepte erstellt werden sowie Angebote und Rechnungen dahin-gehend geprüft werden, ob die techn. Vorgaben des Fördermittelgebers erfüllt werden. Ansonsten droht der Verlust von Fördermitteln! 

Die Fördermittelgeber führen dementsprechende Kontrollen (bis 10 Jahren nach Bauende) durch. Dazu müssen die o.g. Unterlagen vorliegen. Wir unterstützen Sie mit einem entsprechenden Energetik-Ordner.

(siehe Beispiel Inhaltsverzeichis Energetikordner bei einem Effizienzhaus)

Auf alle Fälle lohnt sich eine förderfähige Baubegleitung (KfW 431/BAFA BEG), da Sie dann bis zu 50% der Baubegleitungskosten zurück bekommen.

Nachfolgend ein Musterangebot zur energetischen Baubegleitung für ein Effizienzhaus. 

Oder Sie nutzen unser Kontaktformular. Wir melden uns.

Sie wollen umfangreiche Sanierungen an Ihrem Haus durch-führen? Durch eine unabhänigige und nur dem Auftraggeber verpflichtete Bauleitung werden:

  • Ausführungsmängel vermieden
  • die Qualität verbessert
  • sich die geplanten Einspareffekte auch einstellen
  • Kosten/Aufmaßkontrollen werden objektiv durchgeführt
  • Fördermittelanträge werden korrekt erstellt / abgerechnet

Diese energetische Baubegleitung dürfen nur entsprechend qualifiziert-und gelistete Fachleute durchführen. Wir gehören dazu.

Wenn Sie also Bedarf bzgl. Bauleitung/Baubegleitung/Qualitätskontrolle haben, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen ein faires Angebot.

Inhaltsverzeichnis des Ordners "Energetik" für ein KfW-55 Neubau
Inhaltsverzeichnis Hausordner Energetik.[...]
PDF-Dokument [72.4 KB]
Musterangebot energetische Baubegleitung zur Sanierung eines KfW-70 Effizienzhauses
Muster-Angebot Sanierung zum KfW-Effz.-H[...]
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So erreichen Sie uns:

Nehmen Sie Kontakt auf:

 

Handy: 0170 2462333

 

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Aktuelles

Januar 2024

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2023

                       Aktualisierung Förder-

                       programme

 

Dezember 2022

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2021,2022

 

Dezember 2020/Januar 2021

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2020

                       Überarbeitung der Kap  

                       Fördermittel+Beratung

 

Dezember 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2019

 

Februar 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Energieberatung und Fördermittel

 

Januar 2019:

Einarbeitung der 2018 Referenzen und Verlängerung der Eintragung in Expertenliste bis 2022

 

Oktober 2018:

Zertifizierung zur geförderten Beratung von Nichtwohngeb. von Kommunen

 

Dezember 2017:

Einarbeitung der 2017 Referenzen

 

Januar 2017:

Einarbeitung der 2016 Referenzen

 

März 2016:

Verlängerung der Expertenlistung

Durch das Erreichen der Fortbildungs-

punkte und Praxisnachweise konnten alle Listungen bei KfW, BAFA bis 03/2019 bzw. für EBM bis 02/2018 verlängert werden

 

Januar 2016:

Einarbeitung der 2015 Referenzen

inkl. Anpassung der neuen Förder-

inhalte (KfW, BAFA)

 

August 2015:

Einarbeitung der neuen Förder-

mittelprogramme

 

März 2015:

Homepage im neuem Layout

und mit überarbeiteten Inhalten

 

Februar 2014:

Überarbeitung homepage

Ergänzung ausgewählter Projekte von 2013 im Kapitel Referenzen und

Leistungsüberblick

 

Oktober 2013:

Kooperationsvereinbarung mit Serviceportal 

Nach erfolgter Listung und Vertrags-abschluss erbringt unser Büro nun Leistungen für Gebäudeenergie-beratung für das Portal www.effizienzhaus-online.de

 

August 2013:

erfolgreiche Teilnahme am Zertifikatslehrgang DIN 1946-6

Der Fachlehrgang befähigt zur Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.

 

November 2012:

gelisteter Berater für "Energieberatung Mittelstand"

Das Programm der KfW fördert Energieberatungen für kleine- und mittelständige Unternehmen

Weiteres unter:

http://www.kfw.de/

 

März 2012:

weitere Listungen als dena-Experte

Neben den schon jahrelang beste-henden Registrierungen/Listungen

erfolgte nun die Aufnahme in die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit folgenden geprüften Tätigkeitsfeldern:

  • Aussteller von Gebäude-energieausweisen
  • Vor-Ort-Beratung
  • Planung + Baubegleitung bei KfW-Effizienzhäusern u. von Einzelmaßnahmen

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