Unser Büro berät Sie ohne wirtschaftliche Eigeninteressen, da wir keine Geräte/Anlagen/ Montagen verkaufen. Wir arbeiten auf Festpreis/Honorarbasis sind deshalb nur unseren Kunden/Auftraggebern verpflichtet.
Der Büroinhaber ist gelisteter Energieffizenz-Experte für bundeseigene Förderprogramme
(DENA-Liste) für:
geförderte Beratung (BAFA Vor-Ort-Beratung):
Für eine fundierte Entscheidungsgrundlage bei größeren Investitionen benötigen Sie eine detaillierte Berechnung und Analyse des Gebäudes, eine umfassende Kostenschätzung sowie eine ganzheitliche Betrachtung Ihres Gebäudes, in deren Rahmen das Zusammenspiel aller Einzelmaßnahmen (inkl. Fördermöglichkeiten) berücksichtigt wird.
Wichtig dabei sind auch die Darstellung von unterschied-lichen Sanierungsvarianten- und Zielen inkl. Kosten- und Amortisationsberechnung. Diese Beratung wird staatlich über die BAFA gefördert. Sie beinhaltet ein Paket aus Beratung, detaillierte Berechnungen und ausführlichem Beratungsbericht inkl. Durchsprache. Dadurch wird der Bauherr/Hausbesitzer in die Lage versetzt, sich seinen Sanierungsfahrplan individuell zusammenzustellen.
Die „BAFA-Beratung“ gibt es nun schon seit vielen Jahren und ist die etablierteste und erfolgreichste Beratungsform.
Diese Beratung dürfen nur qualifzierte und namentlich gelistete Energieberater durchführen. Herr Selbmann besitzt eine entsprechende Listung (BAFA und
DENA).
Die Kosten für eine Vor-Ort-Beratung bei einem Einfamilienhaus werden von der BAFA zu max. 80% (bei Ein-u. Zweifamilienhäusern bis 1.300 €, MFH mit mehr als 3 Wohnungen bis 1.700 €) gefördert.
Die Kosten einer Beratung für ein Einfamilienhaus liegen z.B. bei 1.500€ (Brutto).
Der Auftraggeber/Hauseigentümer muss demnach nur 300 € bezahlen, der Rest wird staatl. gefördert.
Haben Sie Interesse? Dann rufen Sie uns an (Tel. 0170-2462333) oder nutzen Sie unser Kontakt-formular. Wir melden uns dann bei Ihnen.
Kurzberatung:
Sie wollen wissen, ob sich eine Energieberatung auch für Sie lohnt?
Im Rahmen der Kurzberatung wird eingeschätzt, wie viel Energie bei Ihrem Gebäude eingespart werden kann, welche Maßnahmen sich grundsätzlich anbieten und ob sich eine umfangreiche Sanierung
wirtschaftlich lohnt. Dies geschieht nach einer kurzen Besichtigung vor Ort mit einem anschließenden Beratungsgespräch (insgesamt 1...1,5 Stunden). Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nicht.
Nach dieser ersten Grobanalyse entscheiden Sie selbst, ob eine detaillierte Berechnung für Ihr Gebäude sinnvoll ist. Die Kosten betragen für ein Einfamilienhaus ca. 200 € zzgl. MWST+ Anfahrtskosten.
Energiesparcheck (Kurzberatung mit vereinfachten energetischen Berechnungen):
Möchten Sie Ihre Entscheidung anhand von detaillierteren Informationen treffen, so können Sie das Gebäude auch vorab über eine vereinfachte Energieberatung beurteilen lassen. Dabei erhalten Sie erste überschläglich ermittelte Zahlen zum Einsparpotential für Ihr Gebäude bzw. die Beurteilung der wichtigsten energetischen Schwachstelle an Ihrem Gebäude. Neben einer Vor-Ort Begehung erhalten Sie einen schriftlichen Kurzbericht. Die Kosten für diesen Energiesparcheck betragen ca. 250 € zzgl. MWST+ Anfahrtskosten. Für eine aussagekräftige Kosten-Nutzen-Rechnung sind diese vereinfachten Berechnungen jedoch nicht ausreichend.
Unterstützung bei Einzel-Sanierungsmaßnahmen (Zuschüsse oder Kredit)
Wir unterstützen Sie, wenn Sie einzelne Sanierungsmaßnahmen gefördert bekommen wollen.
der Fördermittelgeber fordert eine fachliche Begleitung dieserMaßnahmen. So sind z.B. Vor-Ort-Begehungen notwendig (inkl. der Freigabeunterschriften als gelisteter Berater). Es sind aber auch Berechnungen/Nachweise zu erstellen. Die Kosten liegen bei ca. 350 € zzgl. MWST je Gewerke-maßnahme. Näheres finden Sie dazu im separatem Abschnitt "Förderungen".
Baubegleitung bei energetischen Maßnahmen
Die oben beschriebene Baubegleitung kann bis zu 50% über Zuschüsse gefördert werden. Der För-derbetrag kann dabei bis zu 5000 € (bei Ein-und Zweifamilienhäuser) betragen. Näheres finden Sie dazu hier.
Gebäude-Energieausweis
Dieser Ausweis dokumentiert nachweislich den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und ist für
die Vermietung/Verpachtung/Verkauf und beim Neubau von Wohnungen bzw. Häuser zwingend vorgeschrieben.
Bei öffentlichen Gebäuden müssen ab einer gewissen Gebäudegröße diese Ausweise auch ausge-hangen werden (im allg. im Eingangs-Treppenhaus).
Näheres finden Sie dazu im separatem Abschnitt "Energieausweis".
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