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ACHTUNG!!
Ab 01.01.2023 wurden die Förderprogramme (Zuschuss und Kredit) verändert!
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Alle entsprechenden homepage-Seiten müssen dementsprechend noch angepasst werden.
Wenden Sie sich zwischenzeitlich direkt an unser Büro!
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zu den Förderprogrammen!
siehe Register "Förderungen (Zuschüsse, Kredite)"
In diesem Abschnitt wird auf den Bereich der Nichtwohngebäude im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
eingegangen.
Hinweis: Das BEG unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht.
Da es ständig Veränderungen bei der Förderungen gibt, soll an dieser Stelle nur ein Überblick ge-geben werden (kein Anspruch auf Vollständigkeit).
Bitte informieren Sie sich bei den Fördermittelgebern (BAFA bzw. KfW) über den aktuellen Stand bzgl. Programmumfang/Antragstellung/Abrechnung oder nutzen Sie unsere Beratung im Rahmen z.B. einer geförderten Beratung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Gebäudeeigentümer), Freiberufler, Unternehmen (auch kommunale), kommunale Gebietskörperschaften, gemeinützige Organisationen einschl. Kirchen...
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Zuschüsse bei Sanierung von Nichtwohngebäuden (BAFA)
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Bei diesem Programmteil können energetische Modernisierunge an der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden gefördert werden. Dazu gehören:
- Fenster, Außentüren , Tore
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach-, Geschoss- und Bodenflächen), auch
von Vorhangfassaden
- Modernisierung/Einbau von Anlagen zum sommerlichen Wärmeschutz
Förderhöhe:
20% Zuschuss an den förderfähigen Ausgaben (Mindestinvestvolumen 2.000 Euro brutto), max. Ausgabenhöhe ist gedeckelt auf 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche u. max. 15 Mill. Euro
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen an energ. Maßnahmen bei Einzelmaßnahmen
- Fachplanung und (energetische) Baubegleitung durch einen EEE (*) mit Förderung dieser
planerischen Arbeiten über Programmteil "Fachplanung und Baubegleitung" (Beschrei-
bung dieses Teils siehe weiter unten)
(*) EEE= EnergieEffizientExperte: bundesweit gelistete Experten, die aufgrund nachweis-
licher Qualifikation energ. Förderprogramme des Bundes begleiten können. Herr
Selbmann ist ein gelisteter EEE.
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes. Dazu gehören:
- Einbau, Modernisierung/Optimierung raumlufttechn. Anlagen (inkl. Wärme-u. Kälterück-
gewinnung)
- Einbau digitaler Systeme zur zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw.
zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes
- Modernisierung/Einbau von Anlagen zum sommerlichen Wärmeschutz
Förderhöhe:
20% Zuschuss an den förderfähigen Ausgaben (Mindestinvestvolumen 2.000 Euro brutto), max. Ausgabenhöhe ist gedeckelt auf 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche u. max. 15 Mill. Euro
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für diesen Programmteil
- Fachplanung und (energetische) Baubegleitung durch einen EEE (*) mit Förderung dieser
planerischen Arbeiten über Programmteil "Fachplanung und Baubegleitung" (Beschrei-
bung dieses Teils siehe weiter unten)
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungs-unterstützung u. der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Förderhöhe:
Es werden alle energieeffizienten Technologien gefördert, Basisförderung: je nach ange-wandte Technologie 20...35% Zuschuss der anrechenbaren Kosten, zusätzlicher Heizöl-wechselbonus von +10% möglich
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Nichtwohnge-bäuden sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung diverser techn. Mindestanforderungen für die jeweilige Heiztechnologie
- Fachplanung und (energetische) Baubegleitung durch einen EEE (*) mit Förderung dieser
planerischen Arbeiten über Programmteil "Fachplanung und Baubegleitung" (Beschrei-
bung dieses Teils siehe weiter unten)
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, So z.B. der hydraulische Abgleich, Austausch der Heizungspumpen, Dämmung von Rohrleitungen, Einbau von Flächenheizungen / Niedertemperatur-Heizkörper, MSR.
Förderhöhe:
20% Zuschuss an den förderfähigen Ausgaben (Mindestinvestvolumen 300 Euro brutto), max. Ausgabenhöhe ist gedeckelt auf 1.000 Euro/m² Nettogrundfläche u. max. 15 Mill. Euro
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung diverser techn. Mindestanforderungen
- Fachplanung und (energetische) Baubegleitung durch einen EEE (*) mit Förderung dieser
planerischen Arbeiten über Programmteil "Fachplanung und Baubegleitung" (Beschrei-
bung dieses Teils siehe weiter unten)
Hier werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms gefördert.
Förderhöhe:
50% Zuschuss an den förderfähigen Ausgaben, max. Ausgabenhöhe ist gedeckelt auf 5 Euro/ m² Nettogrundfläche und max. 20.000 Euro je Zuwendungsbescheid
Fördervoraussetzung:
Notwendige Fachplanungen und energetische Baubegleitung zur Umsetzung der Förder-programme beim konkreten Bauvorhaben dürfen nur EEE(*) durchführen.
(*) EEE= EnergieEffizientExperte: bundesweit gelistete Experten, die aufgrund nachweis-
licher Qualifikation energ. Förderprogramme des Bundes begleiten können. Herr
Selbmann ist ein gelisteter EEE.
Die hier dargestellten Förderprogramme können nur über gelistete Energieberater EEE begleitet/ beantragt werden. Wir gehören dazu. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!
Wir erstellen Ihnen gern ein faires Angebot, dass auf Ihr Bauvorhaben abgestimmt ist.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular. Wir melden uns!
Achtung! Dieses Programm gilt auch für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.
Hier werden Zuschüsse für die Nutzung der Brennstoffzellentechnologie für neue oder bestehende Gebäude gewährt.
Konditionen:
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungsklasse Ihres Brennstoffzellensystems.
Der maximale Zuschuss für die Leistungsklasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus
- einem Festbetrag von 5.700 Euro und
- einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektr. Leistung.
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für dieses Programm
- Nachweisführung zum Erreichen des notw. Randbedingungen
Dieses Förderprogramm kann nur über gelistete Energieberater begleitet/beantragt
werden. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!
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Kredite für Sanierungen/Neubauten von Nichtwohngebäuden
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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hält eine Vielzahl von Kreditangeboten bereit. Aufgrund der Vielzahl von Technologien, Förderobjekten - und zielen gibt diverse Kreditprodukte. Viele Kredite mit hohem Tilgungszuschuss.
Alle vorzustellen würde den Seiteninhalt sprengen. Es wird empfohlen eine am konkreten Objekt angepasste Kredit-Recheche durchzuführen. Dies kann auch im Rahmen einer geförderten Energie-beratung realisiert werden. Nachfolgend eine kleine Auswahl von Kreditprogrammen:
Das Kreditprogramm soll Energiekosten durch hocheffizienten Technologien minimieren. Dazu gibt es vier Anwendungsfelder:
- Modul-1: Querschnittstechologien
- Modul-2: Prozesswärme aus erneuerbaren Technologien
- Modul-3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul-4: energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Konditionen:
Kredithöhe bis 25 Mill. Euro je Vorhaben, bis zu 100% der förderfähigen Invest-Kosten
Es werden mehrere Laufzeitmodelle mit tilgungsfreien Anlaufjahr(en) angeboten.
Tilgungszuschuss:
Je nach Modul bis zu 55% Tilgungszuschuss auf Basis der förderfähigen Kosten möglich.
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung der techn. hoher Mindestanforderungen für diesen Programmteil
- Nachweisführung zu den tatsächlich erreichten Energieeinsparungen
Dieses Kreditprogramm muss von einem gelisteten Energieberater begleitet werden!
Fragen Sie uns an. Nutzen Sie unser Kontaktformular!
Hier werden Kredite für Unternehmen zum Bau/Sanierung von Nichtwohngebäuden bereit-gestellt, wobei unterschieden wird in:
- Programm 276 Neubau von Nichtwohngebäuden
- Programm 277 Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Nichtwohngebäude
- Programm 278 Einzelmaßnahmen (Sanierung)
Konditionen:
Kredithöhe bis 25 Mill. Euro je Vorhaben, bis zu 100% der Invest-Kosten
100% des Kreditbetrages werden ausbezahlt
Tilgungszuschuss:
Sanierung | Tilgungszuschuss in % der Kreditsumme |
Höchstbetrag |
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KfW-Effizienzgebäude 70 | 27,5 % | 275 Euro pro m2 |
KfW-Effizienzgebäude 100 | 20,0 % | 200 Euro pro m2 |
KfW-Effizienzgebäude Denkmal | 17,5 % | 175 Euro pro m2 |
Einzelmaßnahmen | 20,0 % | 200 Euro pro m2 |
Neubau | Tilgungszuschuss in % der Kreditsumme |
Höchstbetrag |
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KfW-Effizienzgebäude 55 | 5,0 % | 50 Euro pro m2 |
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für diesen Programmteil
- Nachweisführung zum Erreichen des Effizienzgebäudelevels
Dieses Förderprogramm kann nur über gelistete Energieberater begleitet/beantragt
werden. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!
Das Kreditprogramm soll Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen.
Für Neuinvestitionen und Modernisierungen von Produktions- und Prozessanlagen.
Konditionen:
Kredithöhe bis 25 Mill. Euro je Vorhaben, bis zu 100% der Invest-Kosten
100% des Kreditbetrages wird ausbezahlt
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung der techn. hoher Mindestanforderungen für diesen Programmteil
- Nachweisführung zu den tatsächlich erreichten Energieeinsparungen (mind. 10%), bei
Neuinvestitionen 10% besser als der Branchendurchschnitt
Dieses Kreditprogramm muss von einem gelisteten Energieberater begleitet werden!
Fragen Sie uns an. Nutzen Sie unser Kontaktformular!
Das Kreditprogramm werden Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien gefördert. Es handelt sich hier um techn. anspruchsvolle Vorhaben.
Es gibt zwei Programmausführungen:
KfW-271: mit Zielgruppe große und mittlere Unternehmen und kommunale Investoren
KfW-281: mit Zielgruppe kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz
oder Jahresbilanzsumme max. 10 Mill Euro
Für Neuinvestitionen und Modernisierungen von Produktions- und Prozessanlagen.
Konditionen:
Kredithöhe bis 25 Mill. Euro je Vorhaben, bis zu 100% der Invest-Kosten
100% des Kreditbetrages wird ausbezahlt, abrufbar auch in Teilbeträgen
Tilgungszuschüsse:
Diese sind abhängig von der genutzten Technologie (siehe Programm-Merkblatt) bis zu 40% der Netto-Investsumme, teilw. auch Zuschüsse in Abhänigkeit von Anlagenparametern (z.B. installierte Nennwärmeleistung)
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung der techn. hoher Mindestanforderungen für diesen Programmteil
- Nachweisführung zu den tatsächlich erreichten Energieeinsparungen bzw. Effizienzlevel
Dieses Kreditprogramm muss von einem gelisteten Energieberater begleitet werden!
Fragen Sie uns an. Nutzen Sie unser Kontaktformular!
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