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ACHTUNG!!
Ab 01.01.2023 wurden die Förderprogramme (Zuschuss und Kredit) verändert!
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Alle entsprechenden homepage-Seiten müssen dementsprechend noch angepasst werden.
Wenden Sie sich zwischenzeitlich direkt an unser Büro!
Da es ständig Veränderungen bei der Förderungen gibt, soll an dieser Stelle nur ein Überblick ge-geben werden (kein Anspruch auf Vollständigkeit).
Bitte informieren Sie sich bei den Fördermittelgebern (BAFA bzw. KfW) über den aktuellen Stand bzgl. Programmumfang/Antragstellung/Abrechnung oder nutzen Sie unsere Beratung im Rahmen z.B. einer geförderten Beratung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599.
Hinweis:
Viele Förderprogramme für Nichtwohngebäude haben entsprechende Öffnungsklauseln für öffent-liche Einrichtungen.
Sollten Sie hier Bedarf haben, so nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
In den oben dargestellten Themenbereichen gibt es diverse Fördermittelprogramme. Nachfolgend eine unverbindliche Auswahl an energetischen Förderprogrammen (ohne Anspruch auf Vollzäh-ligkeit).
Hier werden Kredite zur (Mit)finanzierung des Neubaus, Ersterwerb und der Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur , inkl. Einzelmaßnahmen angeboten.
- Programm 217 Neubau/Ersterwerb bzw Erweiterungung von Nichtwohngebäuden
- Programm 218 Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Nichtwohngebäude
energetische Sanierung über Einzelmaßnahmen
Konditionen:
Kredithöhe bis 25 Mill. Euro je Vorhaben
Tilgungszuschuss:
Der Tilgungszuschuss bemisst sich in Prozent des Kreditbetrages, darf jedoch den Höchst-
betrag pro m2 Nettogrundfläche nicht überschreiten.
Sanierung | Tilgungszuschuss | Höchstbetrag pro m2 |
---|---|---|
KfW-Effizienzgebäude 70 | 27,5 % | 275 Euro |
KfW-Effizienzgebäude 100 | 20,0 % | 200 Euro |
KfW-Effizienzgebäude Denkmal | 17,5 % | 175 Euro |
Einzelmaßnahmen | 20,0 % | 200 Euro |
Neubau und Ersterwerb | Tilgungszuschuss | Höchstbetrag pro m2 |
---|---|---|
KfW-Effizienzgebäude 55 | 5 % | 50 Euro |
KfW-Effizienzgebäude 70 | --- | --- |
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für diesen Programmteil
- Nachweisführung zum Erreichen des Effizienzgebäudelevels
Dieses Förderprogramm kann nur über gelistete Energieberater begleitet/beantragt
werden. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!
Achtung! Dieses Programm gilt auch für Wohngebäude und Unternehmen.
Hier werden Zuschüsse für die Nutzung der Brennstoffzellentechnologie für neue oder bestehende Gebäude gewährt.
Konditionen:
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungsklasse Ihres Brennstoffzellensystems.
Der maximale Zuschuss für die Leistungsklasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus
- einem Festbetrag von 5.700 Euro und
- einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektr. Leistung.
Fördervoraussetzung:
- Erfüllung der techn. Mindestanforderungen für dieses Programm
- Nachweisführung zum Erreichen des notw. Randbedingungen
Dieses Förderprogramm kann nur über gelistete Energieberater begleitet/beantragt
werden. Bei Bedarf sprechen Sie uns an! Nutzen Sie unser Kontaktformular!
Wir sind ein BAFA/DENA-gelistetes Energieberatungsbüro für die Energieberatung von Kommunen bzw. Nichtwohngebäude.
Sollten Sie hier Bedarf haben, so nutzen Sie unser oder rufen Sie uns an.
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