Die Verbrauchkosten gewinnen bei gewerblichen Objekten (Bäckerei, Werkstatt, Produktion, Handel...) eine immer größere Bedeutung.
Auch können notwendige Neuinvestionen/Sanierungen über Förderungen (Zuschuss oder Kredit) gefördert werden, wenn diese nachweislich Energieeinsparungen bzw. CO2-Minderungen realisieren.
Eine Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen.
BAFA geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Seit Janur 2021 sind die staatlich geförderten energetischen Beratungsprogramme für Unter-nehmen neu strukturiert worden. Somit findet man schneller das passende Beratungsangebot. Es gibt drei Beratungsmodule.
Modul-1: Energieaudit nach DIN EN 16247/EDL-G
Das erste Modul fördert Energieaudits nach DIN 16247-1 und kann somit praktisch als Nachfolger der alten EBM (Energieberatung Mittelstand) betrachtet werden. Der Nutzerkreis wurde erweitert, so dass künftig auch Kommunen sowie Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh/Jahr antragsberechtigt sind.
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebs-ablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Diese Art der Beratung wird gewählt, wenn man über eine Firma/Firmengruppe oder auch Anlage einen kompletten energetischen Überblick (Ist-Zustand) inkl. einer Darstellung möglicher energe-tischer Einsparpotentiale haben möchte.
Höhe der Förderung:
Bei einigen Förderprogrammen (z.B. Sachsen Anhalt "Energie") werden Energieaudits über die zu fördernden Maßnahmen notwendig. Hier werden dann die Beratungskosten auf die förderfähigen Investitionskosten angerechnet. So entspricht z.B. beim Förderprogramm Sachsen-Anhalt " Energie" dies dann eine Förderquote von 50% (Zuschuss).
Eine Energieauditierung darf nur durch entsprechend gelisteten Beratern durchgeführt werden.
Wir sind ein bei der BAFA gelistetes Büro für ein Energieaudit nach EDL-G.
Sollten Sie hier Bedarf haben, so nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Modul-2: Energieberatung DIN V 18599
Beim diesem Fördermodul wird eine energetische Beratung von Nichtwohngebäuden (z.B. Büro /Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Gebäude von Bildungseinrichtungen, Produktionshallen...) durchgeführt. Ziel dabei ist ein schlüssiges Sanierungskonzept, entweder schrittweise (über einen längeren Zeitraum) oder als umfassende Gesamtsanierung, zu entwickeln. Ziel dabei ist es, dass zumindest ein Sanierungsschritt förderfähig ist (beim schrittweisen Konzept) oder das komplette Objekt in ein KfW-Effizienzhausniveau (bei Gesamtsanierung in einem Zug) erreicht.
Aufgrund der Vorgaben des Fördermittelgebers sind umfangreiche Ist-Aufnahmen der Gebäude-hülle und der Anlagentechnik durchzuführen. Danach wird ein energetisches Modell nach DIN V 18599 erstellt, welches die baulichen-und technischen Gegebenheiten des Beratungsobjektes ab-bildet. Basierend darauf können nun die Sanierungsschritte eingearbeitet und die sich daraus erge-benden Energieeinsparungen, inkl. deren wirtschaftlichen Konsequenzen, dargestellt werden. Neben dem nach BAFA-Vorgaben zu erstellenden Beratungsbericht für den Auftraggeber sind um-fangreiche Berarungsgespräche zu führen.
Höhe der Förderung:
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Diese Beratung darf nur von entsprechend qualifizierten Beratern durchgeführt werden.
Wir sind ein gelistetes Beratungsbüro zur Erstellung von Beratungen nach DIN V 18599.
Sollten Sie hier Bedarf haben, so nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Modul-3: Contracting-Orientierungsberatung
Ziel dieses geförderten Beratungsmodules ist es ein umsetzbares Contracting-Modell mit vertrag-licher Einspargarantie (*) vorzustellen.
Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie bezeichnet eine Gewerke übergreifende Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäude-betriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktions-prozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). Neben der Identifikation und Erschließung von vorhandenen Einspar-potenzialen tätigt der Contractor in den meisten Fällen die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit.
Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit ver-traglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder -pools ermittelt und diese zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge dazu un-terbreitet.
Höhe der Förderung:
Diese Beratung darf nur von entsprechend qualifizierten Beratern durchgeführt werden.
Da unser Büro diese Beratungsleistung nicht anbietet, wenden Sie sich bitte an den Förder-mittelgeber (BAFA).
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