Ing.-Büro Berechnungsservice H&S Dipl.-Ing. Harald Selbmann
Ing.-Büro Berechnungsservice H&SDipl.-Ing. Harald Selbmann

Energieberatung für Unternehmen

Die Verbrauchkosten gewinnen bei gewerblichen Objekten (Bäckerei, Werkstatt, Produktion, Handel...) eine immer größere Bedeutung.

Auch können notwendige Neuinvestionen/Sanierungen über Förderungen (Zuschuss oder Kredit) gefördert werden, wenn diese nachweislich Energieeinsparungen bzw. CO2-Minderungen realisieren.

Eine Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale sowohl in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen.

 

BAFA geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

 

Seit Janur 2021 sind die staatlich geförderten energetischen Beratungsprogramme für Unter-nehmen neu strukturiert worden. Somit findet man schneller das passende Beratungsangebot. Es gibt drei Beratungsmodule.  

Modul-1: Energieaudit nach DIN EN 16247/EDL-G 

 

Das erste Modul fördert Energieaudits nach DIN 16247-1 und kann somit praktisch als Nachfolger der alten EBM (Energieberatung Mittelstand) betrachtet werden. Der Nutzerkreis wurde erweitert, so dass künftig auch Kommunen sowie Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh/Jahr antragsberechtigt sind.

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebs-ablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Diese Art der Beratung wird gewählt, wenn man über eine Firma/Firmengruppe oder auch Anlage einen kompletten energetischen Überblick (Ist-Zustand) inkl. einer Darstellung möglicher energe-tischer Einsparpotentiale haben möchte.

Höhe der Förderung:

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro. 
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Bei einigen Förderprogrammen (z.B. Sachsen Anhalt "Energie") werden Energieaudits über die zu fördernden Maßnahmen notwendig. Hier werden dann die Beratungskosten auf die förderfähigen Investitionskosten angerechnet. So entspricht z.B. beim Förderprogramm Sachsen-Anhalt " Energie" dies dann eine Förderquote von 50% (Zuschuss).

 

Eine Energieauditierung darf nur durch entsprechend gelisteten Beratern durchgeführt werden.

Wir sind ein bei der BAFA gelistetes Büro für ein Energieaudit nach EDL-G.

Sollten Sie hier Bedarf haben, so nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Modul-2: Energieberatung DIN V 18599

 

Beim diesem Fördermodul wird eine energetische Beratung von Nichtwohngebäuden (z.B. Büro /Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Gebäude von Bildungseinrichtungen, Produktionshallen...) durchgeführt. Ziel dabei ist ein schlüssiges Sanierungskonzept, entweder schrittweise (über einen längeren Zeitraum) oder als umfassende Gesamtsanierung, zu entwickeln. Ziel dabei ist es, dass zumindest ein Sanierungsschritt förderfähig ist (beim schrittweisen Konzept) oder das komplette Objekt in ein KfW-Effizienzhausniveau (bei Gesamtsanierung in einem Zug) erreicht.   

Aufgrund der Vorgaben des Fördermittelgebers sind umfangreiche Ist-Aufnahmen der Gebäude-hülle und der Anlagentechnik durchzuführen. Danach wird ein energetisches Modell nach DIN  V 18599 erstellt, welches die baulichen-und technischen Gegebenheiten des Beratungsobjektes ab-bildet. Basierend darauf können nun die Sanierungsschritte eingearbeitet und die sich daraus erge-benden Energieeinsparungen, inkl. deren wirtschaftlichen Konsequenzen, dargestellt werden.    Neben dem nach BAFA-Vorgaben zu erstellenden Beratungsbericht für den Auftraggeber sind um-fangreiche Berarungsgespräche zu führen.

Höhe der Förderung:

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

  • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro
  • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro
  • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

 

Diese Beratung darf nur von entsprechend qualifizierten Beratern durchgeführt werden.

Wir sind ein gelistetes Beratungsbüro zur Erstellung von Beratungen nach DIN V 18599.

Sollten Sie hier Bedarf haben, so nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Modul-3: Contracting-Orientierungsberatung

 

Ziel dieses geförderten Beratungsmodules ist es ein umsetzbares Contracting-Modell mit vertrag-licher Einspargarantie (*) vorzustellen.

 

Contracting-Modell mit vertraglicher Einspargarantie bezeichnet eine Gewerke übergreifende Optimierung vorrangig der Gebäudetechnik, aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäude-betriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktions-prozessen durch einen Energiedienstleister (Contractor). Neben der Identifikation und Erschließung von vorhandenen Einspar-potenzialen tätigt der Contractor in den meisten Fällen die erforderlichen Investitionen aus den Energiekosteneinsparungen und garantiert die Einsparungen vertraglich über die gesamte Laufzeit. 

 

Förderfähig ist eine Contracting-Orientierungsberatung, die für ein Contracting-Modell mit ver-traglicher Einspargarantie geeignete Gebäude oder -pools ermittelt und diese zur Vorbereitung der Umsetzung eines geeigneten Contracting-Modells entsprechende qualitative Vorschläge dazu un-terbreitet.

Höhe der Förderung:

  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro.
  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes bzw. Gebäudepools 300.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 Euro.

Diese Beratung darf nur von entsprechend qualifizierten Beratern durchgeführt werden.

Da unser Büro diese Beratungsleistung nicht anbietet, wenden Sie sich bitte an den Förder-mittelgeber (BAFA).

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Aktuelles

Januar 2024

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2023

                       Aktualisierung Förder-

                       programme

 

Dezember 2022

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2021,2022

 

Dezember 2020/Januar 2021

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2020

                       Überarbeitung der Kap  

                       Fördermittel+Beratung

 

Dezember 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2019

 

Februar 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Energieberatung und Fördermittel

 

Januar 2019:

Einarbeitung der 2018 Referenzen und Verlängerung der Eintragung in Expertenliste bis 2022

 

Oktober 2018:

Zertifizierung zur geförderten Beratung von Nichtwohngeb. von Kommunen

 

Dezember 2017:

Einarbeitung der 2017 Referenzen

 

Januar 2017:

Einarbeitung der 2016 Referenzen

 

März 2016:

Verlängerung der Expertenlistung

Durch das Erreichen der Fortbildungs-

punkte und Praxisnachweise konnten alle Listungen bei KfW, BAFA bis 03/2019 bzw. für EBM bis 02/2018 verlängert werden

 

Januar 2016:

Einarbeitung der 2015 Referenzen

inkl. Anpassung der neuen Förder-

inhalte (KfW, BAFA)

 

August 2015:

Einarbeitung der neuen Förder-

mittelprogramme

 

März 2015:

Homepage im neuem Layout

und mit überarbeiteten Inhalten

 

Februar 2014:

Überarbeitung homepage

Ergänzung ausgewählter Projekte von 2013 im Kapitel Referenzen und

Leistungsüberblick

 

Oktober 2013:

Kooperationsvereinbarung mit Serviceportal 

Nach erfolgter Listung und Vertrags-abschluss erbringt unser Büro nun Leistungen für Gebäudeenergie-beratung für das Portal www.effizienzhaus-online.de

 

August 2013:

erfolgreiche Teilnahme am Zertifikatslehrgang DIN 1946-6

Der Fachlehrgang befähigt zur Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.

 

November 2012:

gelisteter Berater für "Energieberatung Mittelstand"

Das Programm der KfW fördert Energieberatungen für kleine- und mittelständige Unternehmen

Weiteres unter:

http://www.kfw.de/

 

März 2012:

weitere Listungen als dena-Experte

Neben den schon jahrelang beste-henden Registrierungen/Listungen

erfolgte nun die Aufnahme in die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit folgenden geprüften Tätigkeitsfeldern:

  • Aussteller von Gebäude-energieausweisen
  • Vor-Ort-Beratung
  • Planung + Baubegleitung bei KfW-Effizienzhäusern u. von Einzelmaßnahmen

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