Vorab muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden:
Förderung über steuerliche Absetzbarkeit oder Nutzung von Förderprogrammen?
Nutzung des §35c im Einkommenssteuergesetz:
Kosten von energetischen Maßnahmen für selbst genutzte Wohnobjekte können bis. max. 200.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Dabei sollen diese Kosten mit 20% über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich in Abzug ge-bracht werden, wobei im Fertigstellungsjahr und dem darauf folgenden Kalenderjahr jeweils 7% (höchstens je-doch 14.000 Euro) und im übernächsten Jahr mit 6% (höchstens jedoch 12.000 Euro) der Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Eine qualitative energetische Baubegleitung wird (noch) nicht gefordert. Lediglich die Ausführungsbetriebe müssen entsprechende Mindeststandards einhalten.
Entscheidend ist jedoch, ob sich die steuerliche Minderung auch lohnenswert gegenüber den weiter bestehenden Zuschuss/Kreditprogrammen (siehe nächsten Punkt) ist. Dies ist nur über die vorhandene individuelle Steuerlast ermittelbar (sh. Steuerbescheid bzw. Steuerberater).
Im allgemeinen ist die Nutzung von Förderprogrammen (Kredite oder Zuschüsse) für "Normal-verdiener" günstiger als die Nutzung des o.g. Steuervorteils.
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ACHTUNG!!
Aufgrund der seit 2023/2024 erfolgten umfangreichen Neustrukturierung der
Förderkulisse ist diese nicht mehr vollumfänglich im Rahmen einer Büro-homepage darstellbar
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Wenden Sie sich bitte direkt an unser Büro!
(siehe Kontaktformular)
Als gelistster BAFA-Berater (EEE) übernehmen wir die von der KfW und BAFA geforderte Be-gleitung von Einzelmaßnahmen / Effizienzhäuser bei der energetischen Sanierung von Gebäuden.
Ohne diese Begleitung können die Fördermittelanträge nicht korrekt erstellt werden. Es sind auch Vor-Ortbegehungen notwendig (inkl. der Freigabeunterschriften). Weiterhin müssen umfangreiche Berechnungen/Nachweise und Konzepte erstellt werden sowie Angebote und Rechnungen dahin-gehend geprüft werden, ob die techn. Vorgaben des Fördermittelgebers erfüllt werden. Ansonsten droht der Verlust von Fördermitteln!
Die Fördermittelgeber führen dementsprechende Kontrollen (bis 10 Jahren nach Bauende) durch. Dazu müssen die o.g. Unterlagen vorliegen. Wir unterstützen Sie mit einem entsprechenden Energetik-Ordner. (siehe Beispiel Inhaltsverzeichis Energetikordner bei einem Effizienzhaus)
Auf alle Fälle lohnt sich eine förderfähige Baubegleitung, da Sie dann bis zu 50% der Baube-gleitungskosten als Zuschuss zurück bekommen.
Nachfolgend ein Musterangebot zur energetischen Baubegleitung für ein Effizienzhaus.
Oder Sie nutzen unser Kontaktformular. Wir melden uns.
Sie wollen umfangreiche Sanierungen an Ihrem Haus durch-führen? Durch eine unabhänigige und nur dem Auftraggeber verpflichtete Bauleitung werden:
Diese energetische Baubegleitung dürfen nur entsprechend qualifiziert-und gelistete Fachleute durchführen. Wir gehören dazu.
Wenn Sie also Bedarf bzgl. Bauleitung/Baubegleitung/Qualitätskontrolle haben, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen ein faires Angebot.
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