Seit 1. Januar 2021 besteht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und eine Vielzahl bestehender Programme des Bundes zur Förderung von Energieeffizienz und regenerativer Energien im Gebäudebereich. Ziel dabei ist eine Vereinfachung/Vereinheitlichung des Förder-ablaufs.
Umgesetzt werden die Förderprogramme durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle) und der KfW (Kreditbank für Wiederaufbau).
Um einen ersten Überblick über die Vielzahl der Fördermöglichkeiten zu erhalten, haben wir in unserer Homepage entsprechende Register nach Zielgruppen gebildet (linken Bildschirmleiste) ge-bildet. Dies sind:
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AKTUELL:
Die aktuelle Baudesregierung plant eine umfangreiche Novellierung der gesetzlichen Grund-lagen der energetischen Förderungen. Diese neue Förderkulisse inkl. Gesetze sollen Ende des 2. Quartals 2026 in Kraft treten.
Es gelten immer noch die jetzigen Programme. Bis dahin erfolgte Fördermittelbeantragungen behalten ihre Gültigkeit (Bestandsschutz).
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Nachfolgend einige allgemeine Hinweise zum Umgang/Nutzung von Förderprogrammen:
Wo und wie gibt es staatliche Förderungen?
Energetische Modernisierungsmaßnahmen werden als staatliche Förderungen durch die öffentliche Hand bereitgestellt. Diese können aus Zuschüssen oder aus zinsvergünstigten Krediten bzw. Krediten mit Tilgungs-zuschüsse bestehen und werden bereitgestellt von:
Die Fördermittel sind i.a. nicht unbegrenzt vorhanden. Die Programme der Kommunen und Länder haben häufig geringe Laufzeiten.
Landesweit nutzbare Förderungen sind die bundeseigenen Förderungen der KfW und der BAFA.
Im Rahmen einer Energieberatung wird eine konkrete, auf Ihr Bauvorhaben zugeschnittenen Fördermittelberatung durchgeführt.
Bedingungen prüfen
Alle Förderungen sind an strenge Bedingungen geknüpft. Wer nur eine einzige davon nicht erfüllt, kann leer ausgehen. Oft betreffen sie das Ergebnis, etwa die zu erreichende Effizienz eines Gebäu- des. Das KfW/BAFA-Programm zum Heizen mit erneuerbaren Energien beinhaltet unter anderem Listen förderfähiger Anlagen. Nur Geräte, die darauf stehen, werden bezuschusst. Welche Bedingungen im Einzelfall gelten, ist genau zu prüfen. Wir kennen die Regelwerke und können dabei helfen.
Antrag rechtzeitig stellen
In der Regel müssen alle Fördermittelanträge vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.
Auf alle Fälle sollte diesbezüglich die entsprechenden Merkblätter hinzugezogen werden.
Zuschüsse richtig einkalkulieren
Zuschüsse dürfen anders als Kredite nie als direkt verfügbare Mittel in die Finanzierung eingeplant werden, sondern nur als nachträgliche Erstattungen. Das Geld für die Bau/Sanierungsmaßnahmen bei einer Zuschussförderung muss also erst einmal anderweitig aufgebracht werden, da die Zu-schüsse erst nach Fertigstellung der Maßnahmen ausbezahlt werden.
Viele Maßnahmen müssen von einem Fachmann, welcher in der DENA- Expertenliste für bunde-seigene Förderprogramme namentlich aufgeführt ist, begleitet werden.
Der Inhaber unseres Büros, Herr Harald Selbmann, ist ein gelisteter Experte.
Er übernimmt den überwiegenden Teil der Fördermittelbeantragung- bzw. die Abrechnung u. stellt sicher, dass alle techn. Mindestforderungen des Fördermittelgebers eingehalten werden.Diese Auf-wendungen sind kostenpflichtig, werden aber auch über Zuschüsse zu 50% gefördert.
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