Ing.-Büro Berechnungsservice H&S Dipl.-Ing. Harald Selbmann
Ing.-Büro Berechnungsservice H&SDipl.-Ing. Harald Selbmann

Förderungen (Kredite, Zuschüsse)

Seit 1. Januar 2021 ersetzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Vielzahl beste-hender Programme des Bundes zur Förderung von Energieeffizienz und regenerativer Energien im Gebäudebereich. Ziel dabei ist eine Vereinfachung/Vereinheitlichung des Förderablaufs. 

Umgesetzt werden die Förderprogramme durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle) und der KfW (Kreditbank für Wiederaufbau). 

Um einen ersten Überblick über die Vielzahl der Fördermöglichkeiten zu erhalten, haben wir in unserer Homepage entsprechende Register nach Zielgruppen gebildet (linken Bildschirmleiste) ge-bildet. Dies sind:

  • Förderungen für private Objekte (Wohnungsbau)
  • Förderungen für Unternehmen (Nichtwohnungsbau)
  • öffentliche Objekte

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Nachfolgend einige allgemeine Hinweise zum Umgang/Nutzung von Förderprogrammen:

Wo und wie gibt es staatliche Förderungen?

Energetische Modernisierungsmaßnahmen werden als staatliche Förderungen durch die öffentliche Hand bereitgestellt. Diese können aus Zuschüssen oder aus zinsvergünstigten Krediten bzw. Krediten mit Tilgungs-zuschüsse bestehen und werden bereitgestellt von:

  • Bund und Ländern  
  • Landkreisen, Städten, Gemeinden und
  • Energieversorgern

Die Fördermittel sind i.a. nicht unbegrenzt vorhanden. Die Programme der Kommunen und Länder haben häufig geringe Laufzeiten.

Landesweit nutzbare Förderungen sind die bundeseigenen Förderungen der KfW und der BAFA.

Im Rahmen einer Energieberatung wird eine konkrete, auf Ihr Bauvorhaben zugeschnittenen Fördermittelberatung durchgeführt.

 

Bedingungen prüfen 

Alle Förderungen sind an strenge  Bedingungen geknüpft. Wer nur eine einzige davon nicht erfüllt, kann leer ausgehen. Oft betreffen sie das Ergebnis, etwa die zu erreichende Effizienz eines Gebäu- des. Das BAFA-Programm zum Heizen mit erneuerbaren Energien beinhaltet unter anderem Listen förderfähiger Anlagen. Nur Geräte, die darauf stehen, werden bezuschusst. Welche Bedingungen im Einzelfall gelten, ist genau zu prüfen. Wir kennen die Regelwerke und können dabei helfen.

 

Antrag rechtzeitig stellen

In der Regel müssen alle Fördermittelanträge vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden.

Auf alle Fälle sollte diesbezüglich die entsprechenden Merkblätter hinzugezogen werden.  

 

Zuschüsse richtig einkalkulieren

Zuschüsse dürfen anders als Kredite nie als direkt verfügbare Mittel in die Finanzierung eingeplant werden, sondern nur als nachträgliche Erstattungen. Das Geld für die Bau/Sanierungsmaßnahmen bei einer Zuschussförderung muss also erst einmal anderweitig aufgebracht werden, da die Zu-schüsse erst nach Fertigstellung der Maßnahmen ausbezahlt werden.  

 

 

Hinweis: Unter http://www.energiesparen-im-haushalt.de finden                     Sie weitere nützliche Hinweise und Tipps.

                Unsere Büro ist dort auch gelistet.

Viele Maßnahmen müssen von einem Fachmann, welcher in der DENA- Expertenliste für bunde-seigene Förderprogramme namentlich aufgeführt ist, begleitet werden.

Der Inhaber unseres Büros, Herr Harald Selbmann, ist ein gelisteter Experte.

Er übernimmt den überwiegenden Teil der Fördermittelbeantragung- bzw. die Abrechnung u. stellt sicher, dass alle techn. Mindestforderungen des Fördermittelgebers eingehalten werden.Diese Auf-wendungen sind kostenpflichtig, werden aber auch über Zuschüsse zu 50% gefördert.

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Aktuelles

Januar 2024

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2023

                       Aktualisierung Förder-

                       programme

 

Dezember 2022

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2021,2022

 

Dezember 2020/Januar 2021

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2020

                       Überarbeitung der Kap  

                       Fördermittel+Beratung

 

Dezember 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Referenzen 2019

 

Februar 2019

Überarbeitung der Büro-Homepage

Schwerpunkt: Energieberatung und Fördermittel

 

Januar 2019:

Einarbeitung der 2018 Referenzen und Verlängerung der Eintragung in Expertenliste bis 2022

 

Oktober 2018:

Zertifizierung zur geförderten Beratung von Nichtwohngeb. von Kommunen

 

Dezember 2017:

Einarbeitung der 2017 Referenzen

 

Januar 2017:

Einarbeitung der 2016 Referenzen

 

März 2016:

Verlängerung der Expertenlistung

Durch das Erreichen der Fortbildungs-

punkte und Praxisnachweise konnten alle Listungen bei KfW, BAFA bis 03/2019 bzw. für EBM bis 02/2018 verlängert werden

 

Januar 2016:

Einarbeitung der 2015 Referenzen

inkl. Anpassung der neuen Förder-

inhalte (KfW, BAFA)

 

August 2015:

Einarbeitung der neuen Förder-

mittelprogramme

 

März 2015:

Homepage im neuem Layout

und mit überarbeiteten Inhalten

 

Februar 2014:

Überarbeitung homepage

Ergänzung ausgewählter Projekte von 2013 im Kapitel Referenzen und

Leistungsüberblick

 

Oktober 2013:

Kooperationsvereinbarung mit Serviceportal 

Nach erfolgter Listung und Vertrags-abschluss erbringt unser Büro nun Leistungen für Gebäudeenergie-beratung für das Portal www.effizienzhaus-online.de

 

August 2013:

erfolgreiche Teilnahme am Zertifikatslehrgang DIN 1946-6

Der Fachlehrgang befähigt zur Erstellung und Dokumentation von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6 für Wohngebäude.

 

November 2012:

gelisteter Berater für "Energieberatung Mittelstand"

Das Programm der KfW fördert Energieberatungen für kleine- und mittelständige Unternehmen

Weiteres unter:

http://www.kfw.de/

 

März 2012:

weitere Listungen als dena-Experte

Neben den schon jahrelang beste-henden Registrierungen/Listungen

erfolgte nun die Aufnahme in die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) mit folgenden geprüften Tätigkeitsfeldern:

  • Aussteller von Gebäude-energieausweisen
  • Vor-Ort-Beratung
  • Planung + Baubegleitung bei KfW-Effizienzhäusern u. von Einzelmaßnahmen

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